Gemeinde Heek
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48619 Heek
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Öffnungszeiten
Gemeindeverwaltung und Bürgerbüro
montags - freitags
08.30 Uhr bis 12.30 Uhr
montags - mittwochs
14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
donnerstags
14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Jobcenter
donnerstags
09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und
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Gemeindearchiv
letzter Donnerstag im Monat
15.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Termine können selbstverständlich auch außerhalb dieser Öffnungszeiten vereinbart werden.
Der Rat der Gemeinde Heek hat in seiner Sitzung am 15.09.2021 die Richtlinie zur Förderung des Erwerbs von Altbauten einstimmig zum 01.01.2022 für weitere 3 Jahre beschlossen.
Gefördert wird zum einen die Anfertigung eines Altbaugutachtens bereits vor dem eigentlichen Kauf – inklusive Ortsbegehung, Bestandsaufnahme mit Empfehlungen zur Modernisierung und Kostenschätzung. Kaufinteressenten erhalten einen Grundbetrag von 600 Euro, für jedes Kind zusätzliche 300 Euro. Die maximale Fördersumme beträgt 1.500 Euro. Das Gutachten dient dazu, bei teilweise unterschiedlichen Vorstellungen über den Zustand eines Altbaus zu vermitteln und eine unabhängige Expertenmeinung über den Wert der Immobilie zu erhalten. Gefördert wird zum anderen der Erwerb eines Altbaus über eine Laufzeit von 5 Jahren nach Abschluss des notariellen Kaufvertrages über den geförderten Altbau. Die Käufer erhalten jährlich einen Grundbetrag von 800 Euro, für jedes Kind zusätzliche 400 Euro. Die maximale jährliche Fördersumme beträgt 2.000 Euro pro Jahr (bei 3 Kindern und mehr). Bei einer Laufzeit von 5 Jahren beträgt die maximale Fördersumme somit 10.000 €. Gefördert werden weiterhin Maßnahmen mit bis zu 1.000 € pro Jahr für eine maximale Laufzeit von 5 Jahren, die aus städtebaulichen Gesichtspunkten erfolgen.
Eine Familie mit drei Kindern, die den Förderansatz dieser Richtlinie komplett ausschöpft, erhält für den Erwerb und die Modernisierung nach städtebaulichen Gesichtspunkten eines Altbaus eine maximale Fördersumme von 16.500 €.
Ein Altbau im Sinne der Förderrichtlinien ist ein Gebäude in den geschlossenen Ortslagen Heek und Nienborg, das mindestens 30 Jahre alt ist (gerechnet ab Bezugsfertigstellung).
Vorteile durch den Erwerb eines Altbaus für den Interessenten:
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Anträge auf Förderung nach dieser Richtlinie können ab dem 01.01.2022 bei der Gemeinde Heek eingereicht werden. Detaillierte Infos und Antragsformulare finden Sie im Anschluss. Weitere Fördermöglichkeiten finden Sie im unter www.alt-bau-neu.de
Anlage Städtebau Heek (1 MB) | |
Anlagen Städtebau Nienborg (1 MB) | |
Antrag auf jährliche Förderung (66 kB) | |
Antrag einmalige Förderung (65 kB) | |
Richtlinien Förderprogramm "Jung kauft Alt" (220 kB) |