Gemeinde Heek
Bahnhofstr. 60
48619 Heek
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Öffnungszeiten
Gemeindeverwaltung und Bürgerbüro
montags - freitags
08.30 Uhr bis 12.30 Uhr
montags - mittwochs
14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
donnerstags
14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Jobcenter
donnerstags
09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und
14.30 Uhr bis 18.00 Uhr
Gemeindearchiv
letzter Donnerstag im Monat
15.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Termine können selbstverständlich auch außerhalb dieser Öffnungszeiten vereinbart werden.
Die EU-Umgebungslärmrichtlinie (2002/49/EG) verpflichtet die Mitgliedstaaten, in einem Turnus von 5 Jahren Lärmkarten und darauf aufbauend Lärmaktionspläne zu erstellen bzw. bestehende Lärmaktionspläne zu überprüfen und gegebenenfalls zu überarbeiten. Die Pflicht besteht für Ballungsräume sowie die Städte und Gemeinden des Landes NRW in der Nähe von Hauptverkehrsstraßen, Haupteisenbahnstrecken und Großflughäfen. Das Gebiet der Gemeinde Heek ist von der Lärmkartierung / Lärmaktionsplanung nur an den drei Hauptverkehrsstraßen Bundesautobahn A 31, Bundesstraße B 70 und L 573 erfasst. Aktuell handelt es sich um die vierte Stufe der Lärmaktionsplanung, die Gemeinde Heek ist nunmehr erstmalig verpflichtet einen Lärmaktionsplan aufzustellen.
Bei einem Lärmaktionsplan handelt es sich um ein kommunales Gesamtkonzept, das gegebenenfalls Maßnahmen zur Minderung der Lärmbelastung und zum Schutz ruhiger Gebiete umfasst. Bei den in der Gemeinde Heek betroffenen Bereichen handelt es sich ausnahmslos um einen planungsrechtlichen Außenbereich im Nahbereich der BAB 31 und der L 573.
Bei der Neuaufstellung oder Überprüfung von Lärmaktionsplänen ist eine Mitwirkung der Öffentlichkeit sowie von jeweils zuständigen Behörden vorgesehen. Die Beteiligung zur Aufstellung erfolgte in 2. Stufen vom 15.12.2023- 15.01.2024 und vom 24.04.- 24.05.2024.
Grundlage für den Lärmaktionsplan ist die vom LANUV NRW erstellte aktuelle Lärmkartierung, die unter folgendem Link im Internet eingesehen werden kann:
https://www.umgebungslaerm-kartierung.nrw.de/
Da die betroffenen Straßen in der Baulast des Bundes liegen, können auch gegebenenfalls erforderliche Lärmminderungsmaßnahmen nur über die zuständigen Behörden (Die Autobahn GmbH, Direktion Westfalen, Hamm, für die A 31 und Landesbetrieb Straßenbau NRW, Regionalniederlassung Münsterland, Coesfeld, für die B 70) veranlasst werden.
Der Rat der Gemeinde Heek hat am 26.06.2024 den Lärmaktionsplan beschlossen. Den Lärmaktionsplan können Sie weiter unten auf der Seite öffnen.
Hintergründe zur Lärmaktionsplanung
Ein Lärmaktionsplan ist ein fachübergreifendes Planungsinstrument, das die Belange des Lärmschutzes bei allen infrastrukturellen und umweltpolitischen Planungen soweit wie möglich berücksichtigt. Ziel dieser Planung ist es, einerseits den Umgebungslärm vorrangig an jenen Orten zu reduzieren, wo die Geräuschbelastung ein gesundheitsschädigendes Ausmaß erreicht hat. Andererseits sollen aber gleichzeitig auch ruhigere Gebiete als solche geschützt und erhalten werden. Dafür erließ die EU im Jahr 2002 die „Umgebungslärmrichtlinie“. Hiernach wird im Rahmen eines zweistufigen Verfahrens zunächst der Umgebungslärmpegel in Lärmkarten erfasst und wird im Anschluss ein entsprechender Lärmaktionsplan zur Verminderung von Geräuschbelastungen erstellt. Für die Aufstellung dieses laut Empfehlung alle fünf Jahre zu überarbeitenden Maßnahmenkatalogs sind die Kommunen verantwortlich, die ihrerseits in enger Abstimmung mit der betroffenen Öffentlichkeit arbeiten sollen. Die Zusammenstellung geeigneter Lärmreduzierungsmaßnahmen ist sowohl von der Größe der Kommune als auch von der bereits vorhandenen Infrastruktur abhängig. Entsprechende Konzepte beinhalten daher meist eine Stärkung des ÖPNV, die Anpassung von Geschwindigkeitsbegrenzungen sowie den Einsatz lärmmindernder Fahrbahnbeläge. Da Lärm schon ab 60 Dezibel das Gehör beeinträchtigen, Stress und Herz-Kreislauf-Erkrankungen verursachen kann, liegt es in den Händen der Kommunen, mit Hilfe jener Pläne nicht nur positive Auswirkungen auf den Gesundheitsschutz und die Verbesserung der Lebensqualität zu erzielen, sondern auch die Kommune an sich als Wohn- und Investitionsstandort aufzuwerten. (Quelle: https://difu.de/nachrichten/was-ist-eigentlich-laermaktionsplan)
Heek, 15.04.2024
gez. Franz- Josef Weilinghoff
Bürgermeister
Lärmaktionsplanung (2 MB) |