Die Informationen wurden bereits vom Ordnungsamt an das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) weitergeleitet. Dieses hat die Zuständigkeit für das Wolfsmanagement und die Dokumentation von Wolfsmeldungen in NRW. Diese Meldungen werden dort geprüft und verifiziert.
Aber was gilt es zu beachten, falls Sie den Wolf erneut zu Gesicht bekommen?
„Auch in einem Gebiet, in dem Wölfe ihr Revier haben, ist es äußerst unwahrscheinlich, dass Sie einen Wolf zu Gesicht bekommen. Wölfe meiden die Nähe des Menschen. Vor allem bei jungen und unerfahrenen Wölfen kann es aber vorkommen, dass die Neugier stärker ist als die Furcht.", schreibt der LANUV auf seiner Internetseite.
Wenn Sie einem Wolf begegnen, sollten Sie sich auf diese Weise verhalten:
- Nicht versuchen, sich dem Wolf zu nähern, ihn anzufassen oder zu füttern!
- Nicht weglaufen, am besten stehen bleiben und abwarten, bis sich der Wolf zurückzieht.
- Wenn man selbst den Abstand vergrößern will, langsam zurückziehen.
- Man kann den Wolf auch vertreiben, indem man auf sich aufmerksam macht (laut ansprechen, in die Hände klatschen, mit den Armen winken).
Weitere Informationen gibt es auf der Internetseite des LANUV unter https://wolf.nrw.
Bei Hinweisen zum Wolf (Sichtung, Foto o. ä.) ist direkt das LANUV zu kontaktieren – entweder per Mail an wolf_nrw@lanuv.nrw.de oder telefonisch unter 02361/305-0 (werktags) sowie unter Tel.: 0201/714488 (Nachrichtenbereitschaftszentrale des LANUV; außerhalb der Geschäftszeiten und am Wochenende).