Gemeinde Heek
Bahnhofstr. 60
48619 Heek
Telefon: 02568 9300 0
Telefax: 02568 9300 38
Email: info@heek.de
Öffnungszeiten
Gemeindeverwaltung und Bürgerbüro
montags - freitags
08.30 Uhr bis 12.30 Uhr
montags - mittwochs
14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
donnerstags
14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Jobcenter
donnerstags
09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und
14.30 Uhr bis 18.00 Uhr
Gemeindearchiv
letzter Donnerstag im Monat
15.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Termine können selbstverständlich auch außerhalb dieser Öffnungszeiten vereinbart werden.
Mit dem Vierten Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt ("Hartz IV") wurden die Arbeitslosenhilfe und die Sozialhilfe zum 01.01.2005 zu einer einheitlichen Leistung Grundsicherung für Arbeitsuchende zusammengefasst, die auf der Grundlage des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) erbracht wird.
Bundesweit ist der Kreis Borken eine von 69 Kommunen, die die Betreuung und Vermittlung der EmpfängerInnen des sogenannten Bürgergeldes in Eigenregie übernommen hat. Jobcenter im Kreis Borken - so heißt seit dem 01. Mai 2011 die Anlaufstelle für Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen nach den Vorschriften des SGB II.
Hier erhalten Sie die Antragsunterlagen zum Bürgergeld.
Die Online-Antragstellung für den Erstantrag Bürgergeld ist hier (Bürgergeld Erstantrag (kreis-borken.de)) möglich. Eine Weiterbewilligung von Bürgergeld kann hier (Bürgergeld Folgeantrag (kreis-borken.de)) beantragt werden.
Öffnungszeiten vom Jobcenter:
Montag - Mittwoch und Freitag
nur nach Terminvereinbarung
Donnerstag:
9.00 - 12.00 Uhr und 14.30 - 18.00 Uhr