Gemeinde Heek
Bahnhofstr. 60
48619 Heek
Telefon: 02568 9300 0
Telefax: 02568 9300 38
Email: info@heek.de
Öffnungszeiten
Gemeindeverwaltung und Bürgerbüro
montags - freitags
08.30 Uhr bis 12.30 Uhr
montags - mittwochs
14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
donnerstags
14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Jobcenter
donnerstags
09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und
14.30 Uhr bis 18.00 Uhr
Gemeindearchiv
letzter Donnerstag im Monat
15.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Termine können selbstverständlich auch außerhalb dieser Öffnungszeiten vereinbart werden.
Für Frisch-, Schmutz- und Niederschlagswasser muss der Grundstückseigentümer Gebühren bezahlen.
Frischwasser:
Für das Wasser, dass dem Grundstück zugeführt und zum Beispiel zum Waschen, Kochen oder Duschen genutzt wird, wird eine Frischwassergebühr in Höhe von 1,20 Euro je m³ (netto) erhoben. Das Wasser wird von der Gemeinde eingekauft und über das Leitungsnetz an die einzelnen Haushalte verteilt.
Daneben wird eine Grundgebühr erhoben. Diese richtet sich nach der Nennleistung des Wassermessers.
Bis 5 m³ | 4,50 €/Monat | |
Bis 10 m³ | 6,30 €/Monat | |
Bis 20 m³ | 8,30 €/Monat | |
Über 20 m³ | 11,40 €/Monat | |
(jeweils zzgl. 7% MwSt.) |
Schmutzwasser:
Nach dem Waschen, Duschen, Kochen oder sonstigem Gebrauch gelangt das verunreinigte Wasser in die Kanalisation und wird in Kläranlagen geleitet und gereinigt. Da die Kanalisation instand gehalten werden muss, erhebt die Gemeinde eine Kanalbenutzungsgebühr. Diese beträgt 3,39 Euro je m³ Schmutzwasser. Die Menge an verbrauchtem Schmutzwasser entspricht der Menge an Frischwasser und wird über den Wasserzähler ermittelt.
Niederschlagwasser:
Das Regenwasser, dass auf bebautes oder befestigtes Gelände fällt, wird durch Regenrinnen und Abflüsse in ein Abflusssystem geleitet, ähnlich der Kanalisation. Das Abflusssystem muss regelmäßig gereinigt und gewartet werden, daher erhebt die Gemeinde für das System eine Kanalbenutzungsgebühr. Diese beträgt 0,41 Euro je m² bebauter oder befestigter Grundstücksfläche. welche leitungsgebunden oder überirdisch in das Regenwassersystem entwässert. Man spricht dabei von den sog. Abflusswirksamen Grundstücksflächen.
Werden neue zusätzliche abflusswirksame Flächen erstellt, so sind diese Veränderungen der Gemeinde mitzuteilen.
Steuern | |
Bahnhofstr. 60 48619 Heek E-Mail: steueramt@heek.de |