Gemeinde Heek
Bahnhofstr. 60
48619 Heek
Telefon: 02568 9300 0
Telefax: 02568 9300 38
Email: info@heek.de
Öffnungszeiten
Gemeindeverwaltung und Bürgerbüro
montags - freitags
08.30 Uhr bis 12.30 Uhr
montags - mittwochs
14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
donnerstags
14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Jobcenter
donnerstags
09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und
14.30 Uhr bis 18.00 Uhr
Gemeindearchiv
letzter Donnerstag im Monat
15.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Termine können selbstverständlich auch außerhalb dieser Öffnungszeiten vereinbart werden.
Hinterlandbebauung Bahnhofstraße/Kreuzschule
Straße | Gemarkung | Flur | Flurstück | Größe |
An der Kreuzschule | Heek | 8 | 681 | 530 m² |
Hinterlandbebauung Bahnhofstraße/Kreuzschule Flurstücke© Gemeinde Heek
Bebauungsvorgaben
Bebauungsplanfestsetzungen:
Vorbehaltlich der Entscheidung durch den Rat der Gemeinde Heek richtet sich der Grundstückspreis nach dem aktuellen Bodenrichtwert lt. www.boris.nrw.de.
Auszug (2023) aus der Bodenrichtwertkarte NRW für das Gebiet 'Bahnhofstraße/Kreuzschule'© Gemeinde Heek
Interessenten für das Wohnbaugrundstück im Bereich der „Hinterlandbebauung Bahnhofstraße/Kreuzschule“ können das digitale Bewerbungsformular der Gemeinde Heek ausfüllen, als auch das unten auf dieser Seite zum Download bereitgestellte PDF-Formular bei der Gemeindeverwaltung Heek, Bahnhofstr. 60, 48619 Heek einreichen.
Beratungsbescheinigung
Bedingung für eine gültige Bewerbung ist die Vorlage einer ersten positiven und unverbindlichen Beurteilung eines Fachberaters Ihrer Wahl zur Finanzierung des Projektes („Beratungsbescheinigung“). Einen Vordruck hierzu zum Herunterladen finden Sie unten auf dieser Seite. Gerne dürfen Sie das ausgefüllte Formular in die Online-Bewerbung mit einstellen.
Zur Vorbereitung hilft die frühzeitige und qualifizierte Finanzierungs- und Bauberatung dem Bewerber, die richtige Auswahlentscheidung zu treffen. Baukosten werden regelmäßig unterschätzt, Finanzierungsmöglichkeiten oft überschätzt. Die Beratung erfolgt nur aufgrund allgemeiner Bauziele; eine Hausplanung ist nicht erforderlich. Die Finanzierung selbst kann später bei jedem anderen Anbieter erfolgen; es bestehen keine Bindungen.
Bauverpflichtung
Das Baugrundstück ist innerhalb von drei Jahren nach Abschluss des Kaufvertrages mit einem gebrauchsabnahmefähigen Wohngebäude zu bebauen.
Durch den notariellen Kaufvertrag verpflichten sich die Erwerber, das Wohnhaus nach Baufertigstellung selbst zu beziehen und für die Dauer von mindestens 10 Jahren selbst zu bewohnen. Bei einem Verstoß gegen diese Verpflichtung ist für jedes Jahr, das gegen diese Selbstnutzungsverpflichtung verstoßen wird ein Nachzahlungsbetrag in Höhe von 5 % des Gesamtkaufpreises nachzuentrichten.
Der Grundstückskaufvertrag ist innerhalb von 3 Monaten nach Zuteilung des Wohnbaugrundstückes abzuschließen.
Bebauung der Grundstücke
Die Bebauung hat nach den Festsetzungen des jeweiligen Bebauungsplanes zu erfolgen (siehe auch Beschreibung des Baugebiets oben auf dieser Seite - Bebauungsvorgaben).
Die Gemeinde Heek empfiehlt: Machen Sie sich in jedem Fall mit der Lage und dem Zuschnitt der Grundstücke, den öffentlichen Verkehrs- und Grünflächen sowie den grundstücksbezogenen Festsetzungen des Bebauungsplans vertraut.
Auskunft zu den Bebauungsmöglichkeiten und den Festsetzungen des Bebauungsplans beantworten Ihnen die Kolleginnen und Kollegen vom Fachbereich 4 – Bauen, Planen und Verkehr. Die Kontaktdaten finden Sie auf dieser Seite unter https://www.heek.de/organisationsplan/.
Zum digitalen Bewerbungsformular