Gemeinde Heek
Bahnhofstr. 60
48619 Heek
Telefon: 02568 9300 0
Telefax: 02568 9300 38
Email: info@heek.de
Öffnungszeiten
Gemeindeverwaltung und Bürgerbüro
montags - freitags
08.30 Uhr bis 12.30 Uhr
montags - mittwochs
14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
donnerstags
14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Jobcenter
donnerstags
09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und
14.30 Uhr bis 18.00 Uhr
Gemeindearchiv
letzter Donnerstag im Monat
15.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Termine können selbstverständlich auch außerhalb dieser Öffnungszeiten vereinbart werden.
Allgemeine Informationen
Deutsche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und der Meldepflicht unterliegen, müssen einen gültigen Personalausweis besitzen, es sei denn, sie haben einen gültigen Reisepass.
Sollte ein Personalausweis kurzfristig benötigt werden, besteht die Möglichkeit der zusätzlichen Ausstellung eines vorläufigen Personalausweises (max. 3 Monate - Gültigkeitszeitraum richtet sich nach dem Zweck)
Deutsche, die über eine Auslandsgrenze aus- oder einreisen, sind verpflichtet, einen gültigen Reisepass mitzuführen. Ausgenommen sind bestimmte Staaten, insbesondere in der EU, bei denen der Personalausweis ausreicht. Welchen Pass / Ausweis Sie für Ihre Reise benötigen, können Sie auf der Internetseite des Auswärtigen Amtes nachlesen. In besonders eiligen Fällen kann ein Expresspass in einem kostenpflichtigen Expressverfahren innerhalb von 72 Stunden hergestellt werden. Hierzu muss der Antrag bis 12.00 Uhr morgens gestellt werden. Eine Gewähr für die rechtzeitige Lieferung kann jedoch nicht übernommen werden. Der vorläufige Reisepass wird nur in besonderen Einzelfällen ausgestellt, beispielsweise wenn ein Pass sofort benötigt wird und die Ausstellung eines regulären Passes/Expresspasses nicht bis zum Zeitpunkt des erstmaligen Gebrauchs möglich ist. Für die Beantragung benötigen Sie u.a. einen Nachweis der Dringlichkeit (z.B. Buchungsbestätigung). Bei Kindern und Jugendlichen bis zum 12. Lebensjahr reicht teilweise ein eigener Kinderreisepass aus.
Seit dem 01.01.2021 wird ein Kinderreisepass nur noch für ein Jahr ausgestellt bzw. verlängert. Sie können alternativ auch einen Personalausweis oder einen Reisepass für Ihr Kind / Ihre Kinder beantragen.
Bitte beachten Sie, sofern ein Kinderreisepass ausgestellt wurde:
Ein Kinderreisepass kann nur rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit verlängert werden. Bereits am Tag nach Ablauf der Gültigkeitsdauer ist eine Verlängerung rechtlich und technisch nicht mehr möglich. Nach Ablauf der Gültigkeit ist nur die Ausstellung eines neuen Kinderreisepasses möglich.
Für eine Verlängerung ist jeweils ein aktuelles Lichtbild erforderlich.
Bitte beachten sie, sofern ein Reisepass oder Personalausweis ausgestellt wurde:
Unabhängig von der Restgültigkeit des Ausweisdokuments verlieren Ausweisdokumente Ihre Gültigkeit, wenn Ihr Kind anhand des darin eingetragenen Lichtbilds nicht oder nicht mehr zweifelsfrei identifiziert werden kann. Dies kann z.B. auch zu Zurückweisungen an Grenzübergängen führen.
Bitte überprüfen Sie daher regelmäßig, z. B. vor Urlaubsreisen, ob eine Identifizierung Ihres Kindes anhand des Lichtbilds noch zweifelsfrei möglich ist.
Antragstellung
Sie müssen den Antrag selbst stellen und können sich nicht vertreten lassen. Ihre persönliche Vorsprache ist wegen der eigenhändigen Unterschrift auf dem Antragsvordruck und der Identitätsprüfung unbedingt notwendig.
Notwendige Unterlagen
Bearbeitungsdauer
Personalausweis ca. 2-3 Wochen
Reisepass ca. 4-6 Wochen
Kosten und Gültigkeitsdauer
Personalausweis
Lebensalter |
Gültigkeitsdauer |
Gebühr |
---|---|---|
bis zur Vollendungdes 24. Lebensjahres |
6 Jahre |
22,80 € |
ab Vollendung des 24. Lebensjahres |
10 Jahre |
37,00 € |
vorläufiger Personalausweis |
max. 3 Monate |
10,00 € |
Reisepass
Lebensalter |
Gültigkeitsdauer |
Gebühr |
---|---|---|
bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres |
6 Jahre |
37,50 € |
ab Vollendung des 24. Lebensjahres |
10 Jahre |
60,00 € |
Expresspass bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres |
6 Jahre |
69,50 € |
Expresspass ab Vollendung des 24. Lebensjahres |
10 Jahre |
92,00 € |
Kinderreisepass |
1 Jahr |
13,00 € |
Verlängerung/Aktualisierung Kinderreisepass |
1 Jahr |
6,00 € |
vorläufiger Reisepass |
max. 1 Jahr |
26,00 € |
© Bundesministerium des Innern und für Heimat; Bundesdruckerei GmbH
Wer den Online-Ausweis nutzen möchte, ihn aber erst noch aktivieren muss, kann das online auf der Internetseite www.pin-ruecksetzbrief-bestellen.de. erledigen. Der Code für die Aktivierung und die neue PIN für den Online-Ausweis kommen per Post nach Hause. Servicetipp: Besonders einfach und schnell nutzen Sie den Online-Dienst mit Ihrem Smartphone.
Zustimmungserklärung Personalausweis (23 kB) | |
Vollmacht Abholung Personalausweis (439 kB) | |
Zustimmungserklärung Reisepass (10 kB) | |
Vollmacht Abholung Reisepass (291 kB) |