Gemeinde Heek
Bahnhofstr. 60
48619 Heek
Telefon: 02568 9300 0
Telefax: 02568 9300 38
Email: info@heek.de
Öffnungszeiten
Gemeindeverwaltung und Bürgerbüro
montags - freitags
08.30 Uhr bis 12.30 Uhr
montags - mittwochs
14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
donnerstags
14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Jobcenter
donnerstags
09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und
14.30 Uhr bis 18.00 Uhr
Gemeindearchiv
letzter Donnerstag im Monat
15.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Termine können selbstverständlich auch außerhalb dieser Öffnungszeiten vereinbart werden.
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist eine eigenständige soziale Leistung im Rahmen der Sozialhilfe, die den Lebensunterhalt älterer und dauerhaft voll erwerbsgeminderter Personen sicherstellt. Es handelt sich hierbei um eine Form der Sozialhilfe, bei der die Kinder bzw. Eltern grundsätzlich nicht zum Unterhalt herangezogen werden. Verfügt ein Kind oder die Eltern über ein jährliches Gesamteinkommen von 100.000 Euro und mehr, besteht kein Anspruch auf diese Leistung.
Benötigte Unterlagen:
Zur Antragstellung bringen Sie bitte mit (sofern vorhanden):
Rechtsgrundlagen (Allgemein):
Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe - 3. u. 4. Kapitel
Öffnungszeiten:
Montag - Donnerstag
8.30 - 12.30 Uhr
Montag und Dienstag
14.00 - 16.00 Uhr