Gemeinde Heek
Bahnhofstr. 60
48619 Heek
Telefon: 02568 9300 0
Telefax: 02568 9300 38
Email: info@heek.de
Öffnungszeiten
Gemeindeverwaltung und Bürgerbüro
montags - freitags
08.30 Uhr bis 12.30 Uhr
montags - mittwochs
14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
donnerstags
14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Jobcenter
donnerstags
09.00 Uhr bis 12.00 Uhr und
14.30 Uhr bis 18.00 Uhr
Gemeindearchiv
letzter Donnerstag im Monat
15.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Termine können selbstverständlich auch außerhalb dieser Öffnungszeiten vereinbart werden.
Unter Wohngeld versteht man den Miet- und Lastenzuschuss. Wer für eine angemessene Wohnung Aufwendungen erbringen muss, die ihm nicht zugemutet werden können, hat ein Recht auf Zuschuss zur Miete oder vergleichbaren Aufwendungen. Mietzuschuss: Ein Antrag auf Mietzuschuss kann gestellt werden, wenn man Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers, Untermieter oder Eigentümer eines Mehrfamilienhauses (mit drei oder mehr Wohnungen, wenn es selbst bewohnt wird) ist. Lastenzuschuss: Ein Antrag auf Lastenzuschuss kann gestellt werden wenn man Eigentümer oder Miteigentümer und Bewohner eines Eigenheimes mit nicht mehr als zwei Wohnungen, Eigentümer oder Miteigentümer und Bewohner einer Eigentumswohnung ist.
Sprechzeiten:
Montag bis Donnerstag
8.30 - 12.30 Uhr
Montag und Dienstag
14.00 - 16.00 Uhr