heek_journal - page 36

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Bei den unterdreijährigen Kindern ist nach den vorhandenen Erfahrungswer-
ten für Heek und Nienborg ein tatsächliches Nachfrageverhalten nach Betreu-
ungsplätzen in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege gegeben, das
unterhalb der Prognosedaten für die übrigen Gemeinden im Jugendamtsbe-
zirk liegt. Andererseits sind heute fast alle verfügbaren U3-Plätze in den Kitas
und alle Plätze in der Kindertagespflege belegt. Deshalb ist eine gemein-
schaftliche Bewertung erforderlich, in welchem Umfang ein weiterer Ausbau
notwendig ist.
Daneben sind auch wieder steigende Geburtenzahlen zu verzeichnen, die sich durch
die Ausweisung und Bebauung von neuen Baugrundstücken im Baugebiet Hoffstätte
und am Strothbach noch weiter erhöhen könnten. Der Kreis Borken rechnet ebenfalls
kreisweit mit einer leichten Geburtensteigerung. Zu beachten ist weiterhin die Ent-
wicklung der Flüchtlingszahlen sowie das sich verändernde Buchungsverhalten der
Eltern, die immer öfter 45 Wochenstunden buchen.
Erweiterung des St. Marien Kindergartens an der Grimmeltstraße
Im Verlauf des Sommers wurden deshalb mit der Kirchengemeinde Hl. Kreuz und
dem Kreis Borken eine Vielzahl von Gesprächen geführt, um die drohenden Engpäs-
se zu beseitigen und allen Kindern den gewünschten Kindergartenplatz anbieten zu
können. Im Ergebnis wurde beschlossen, auf dem freien Grundstück neben dem St.
Marien Kindergarten an der Grimmeltstraße eine Erweiterung des Kindergartens für
die unterdreijährigen Kinder zu planen. An den zwei anderen Kindergärten haben
sich entsprechende Erweiterungsoptionen nicht geboten, da eine entsprechend gro-
ße Grundstücksfläche nicht zur Verfügung stand bzw. nicht erworben werden konnte.
Das Bistum Münster hatte im Rahmen einer Informationsveranstaltung beim Kreis
Borken am 09.06.2016 die angespannte Finanzsituation der Kindergartenhaushalte
dargelegt und mitgeteilt, dass die Ausweitung des Betreuungsangebotes nur noch
aufgrund von Einzelfallprüfungen erfolgt, d.h. dass generell keine Übernahme neuer
Trägerschaften sowie Gruppenerweiterungen genehmigt werden. Dies hat zur Folge,
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