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Hieran anschließend wurde ein sog. Interessenbekundungsverfahren vom 15.07.
2016 bis zum 31.08.2016 öffentlich ausgeschrieben. Es dient der Information und
Abfrage potentieller Anbieter, ob und zu welchen Konditionen sie ihre Leistung im
vorliegenden Fall – unter Berücksichtigung von Fördermitteln - anbieten würden. Für
eine Beantragung von Fördermitteln ist die Durchführung dieses Verfahrens zwin-
gend vorgeschrieben. Insgesamt sind drei Angebote eingegangen, die unterschiedli-
che Lösungen für den Außenbereich vorsehen.
Das Land NRW hat am 21.06.2016 die Richtlinie über die Gewährung von Zuwen-
dungen zur Förderung des Next-Generation-Access im ländlichen Raum erlassen.
Zweck der Förderrichtlinie ist die Unterstützung eines sukzessiven Breitbandausbaus
in den Wohn- und Mischgebieten des ländlichen Raums in Nordrhein-Westfalen. Un-
ter Beachtung des Grundsatzes der Technologieneutralität soll in den Gebieten, die
derzeit noch nicht durch entsprechende Breitbandnetze versorgt sind, ein zukunfts-
fähiges und hochleistungsfähiges Breitbandnetz (Netz der nächsten Generation,
NGA-Netz) geschaffen werden.
In den Regionen, in denen noch kein Netzbetreiber Bandbreiten von mindestens 30
Mbit/s anbietet sowie privatwirtschaftlicher Ausbau besonders unwirtschaftlich ist und
innerhalb der nächsten drei Jahre nicht erfolgen wird, sollen die Zuwendungsemp-
fänger in die Lage versetzt werden, die bestehenden Mängel in der Breitbandversor-
gung zu beheben und damit strukturelle Mängel zu beseitigen sowie die Attraktivität
der Wohn- und Wirtschaftsstandorte zu steigern.
Im Rahmen der Fördermaßnahmen sollen für mindestens 85 Prozent der Haushalte
zuverlässig Bandbreiten von 50 Mbit/s und mehr, für 95 Prozent müssen jedoch min-
destens 30 Mbit/s im Download gewährleistet werden. Gefördert werden Projekte,
die zur flächendeckenden Versorgung mit NGA-Netzen führen. Dabei werden u.a.
Maßnahmen von privaten oder kommunalen Betreibern öffentlicher Telekommunika-
tionsnetze, zur Schließung der Wirtschaftlichkeitslücke bei diesen Betreibern, für In-
vestitionen in Breitbandinfrastrukturen gefördert. Die Höhe der Förderung beträgt
90% des festgestellten Fehlbetrages. Der Eigenanteil beträgt 10%. Die maximale
Fördersumme beträgt 2 Mio. € pro Ausbaugebiet, wobei das Gemeindegebiet auch in
mehrere Ausbaugebiete eingeteilt werden könnte (z.B. nach Gemarkung).
Das Förderprogramm des Landes scheint passgenau auf die Bedürfnisse der Ge-
meinden zugeschnitten zu sein und kommt für die Planungen in Heek, Legden und
Schöppingen zur richtigen Zeit. Da es im Gegensatz zu den Bundesförderprogram-
men keine Antragsfristen vorsieht und die Gemeinde Heek die Markterkundung und
das Interessenbekundungsverfahren bereits vollzogen hat, lässt sich ein Förderan-
trag relativ zeitnah realisieren. Das Förderprogramm ist möglicherweise die einmali-
ge Chance, die Deckungslücke zu einer relativ umfangreichen leitungsgebundenen
Breitbanderschließung der Außenbereiche unserer Gemeinde – mit einer 90%igen
Förderung - zu schließen. Der von der Gemeinde Heek zu erbringende Eigenanteil
ist zwar erheblich im Hinblick auf die geringe Anzahl Nutzer, die direkt von der Glas-