heek_journal - page 11

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desmusikakademie zu ehren. Am 16.12.2015 wurde zum 4. Mal der Ehrenamtspreis
der Gemeinde Heek verliehen. In diesem Jahr hat der Rat der Gemeinde Heek den
Flüchtlingshelferkreis für die vielfältigen Tätigkeiten rund um die Betreuung und Un-
terstützung der rund 200 in Heek lebenden Flüchtlinge geehrt. Bürgermeister Franz-
Josef Weilinghoff dankte den Vertretern des Helferkreises für die Arbeit und übergab
die Ehrenurkunde stellvertretend an den 1. Vorsitzenden Herrn Christian Funke.
Der Zweigstellenleiter der Sparkasse Westmünsterland in Nienborg, Herr Hendrik
Vestert, schloss sich dem an und übergab im Namen des Kreditinstitutes einen
Scheck über 1.000 € an den Helferkreis.
Wichtige bauliche Maßnahmen und Planungsobjekte
Nutzung der Windenergie in der Gemeinde Heek
Der Regionalrat hat am 21. September 2015 den Sachlichen Teilplan „Energie“ zum
Regionalplan Münsterland aufgestellt. Der Teilplan setzt künftig den Rahmen für den
Ausbau der regenerativen Energieentwicklung und die Gewinnung von Erdgas aus
unkonventionellen Lagerstätten für das Münsterland fest. Der Regionalplan „Sachli-
cher Teilabschnitt Energie“ ist seit dem 16.02.2016 in Kraft. Bei raumbedeutsamen
Planungen und Maßnahmen öffentlicher Stellen (unter anderem Behörden des Bun-
des und des Landes und Kommunen) sind jetzt seine Ziele zu beachten und seine
Grundsätze in Abwägungs- und Ermessensentscheidungen zu berücksichtigen.
Der aufgestellte Sachliche Teilplan „Energie“ regelt insbesondere, wo im Münster-
land zukünftig Flächen für die Nutzung der Windenergie besonders konfliktarm ent-
wickelt werden können. Darüber hinaus enthält das Planwerk Vorgaben und Aussa-
gen zum Ausbau der Biomassenutzung, zur Errichtung von Freiflächen-
Photovoltaikanlagen, zum Umgang mit Leitungsbändern und zur Gewinnung von
Erdgas aus unkonventionellen Erdgaslagerstätten. Letzteres umfasst somit auch
Aussagen zum Umgang mit der Fracking-Methode.
Auf der Grundlage des Regionalplanes Sachlicher Teilabschnitt „Energie“ hat die
Gemeinde Heek den bestehenden Flächennutzungsplan geändert und Konzentrati-
onszonen für Windenergie ausgewiesen, um die künftige Nutzung der Windenergie
im Gemeindegebiet neu zu ordnen. Es wurde hierbei der Ansatz verfolgt, mit den
Mitteln der Bauleitplanung eine räumliche Steuerung der Verteilung der Anlagen in-
nerhalb des Gemeindegebietes vorzunehmen. Windenergieanlagen außerhalb der
Konzentrationszonen sind dann in der Regel nicht mehr zulässig.
Ein Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes wurde bereits
in der Sitzung des Ausschusses für Planen, Bauen, Umwelt und Denkmalpflege am
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