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Welche Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) werden
gezahlt?
Die von Bundestag und Bundesrat verabschiedete Novelle des Asylbewerberleis-
tungsgesetzes ist am 1. März 2015 in Kraft getreten. Sie schreibt eine Anhebung der
vom Bundesverfassungsgericht 2012 für verfassungswidrig erklärten Leistungssätze
fest.
Wichtige Änderungen der AsylbLG-Novelle sind:
Nachdem sich ein Leistungsberechtigter 15 Monate im Bundesgebiet aufgehalten
hat, erhält er in der Regel Leistungen analog der Regelungen des SGB XII
(entspre-
chend d. HartzIV-Leistungen). Bislang war ein 48-monatiger Bezug der AsylbLG-
Leistungen Voraussetzung für den Zugang zu den sogenannten „Analogleistungen“.
In den ersten 15 Monaten werden Grundleistungen gem. § 3 zur Deckung des not-
wendigen Bedarfs gewährt. Diese sollen vorrangig als Geldleistungen gewährt wer-
den, können aber „soweit es nach den Umständen erforderlich ist“, auch in Form von
Sachleistungen oder Wertgutscheinen erfolgen.
Höhe der Grundleistungen gem. § 3 AsylbLG:
*) Leistungen zur Deckung des Bedarfs an Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Gesundheits-
pflege und Gebrauchs- und Verbrauchsgütern des Haushalts (einschließlich Strom)
**) sogen. „Taschengeldbetrag“ für Verkehr, Nachrichtenübermittlung, Freizeit, Unterhaltung, Kultur
u.a.
Ab wann dürfen Asylbewerber arbeiten?
•
In den ersten
drei Monaten
nach Registrierung dürfen Asylbewerber
nicht
arbeiten.
Ausnahme: Sie können „Arbeitsgelegenheiten“ (sogenannte 1-Euro-
Jobs) annehmen oder auch dazu verpflichtet werden.
•
Flüchtlinge, die der Gemeinde Heek zugewiesen werden, werden grundsätz-
lich aufgefordert, am Bauhof der Gemeinde Heek gemeinnützige Arbeiten
auszuüben.
Stufe
Bezeichnung
Notwendiger
Bedarf *)
Notwendiger
persönlicher
Bedarf **)
Summe
1
Alleinstehende Leistungsberechti-
ge
216 €
143 €
359 €
2
Zwei erwachsene Partner in Haus-
haltsgemeinschaft
194 €
129 €
323 €
3
Weiterer Erwachsener ohne eige-
nen Haushalt
174 €
113 €
287 €
4
Jugendliche (14 – 18 Jahre)
198 €
85 €
283 €
5
Kinder (7 – 14 Jahre)
157 €
92 €
249 €
6
Kinder (0 – 6 Jahre)
133 €
84 €
217 €