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durch die Ausweisung des Baugebietes wertvolle landwirtschaftliche Flächen verlo-
ren gehen und er eine Erweiterung der Tierhaltung auf seinem Grundstück gefährdet
sieht.
Die Gemeinde Heek hat daraufhin eine Anwaltskanzlei mit der Prüfung des gesam-
ten Bebauungsplanes sowie der Rechtsvertretung vor dem Oberverwaltungsgericht
beauftragt. Ende August hat die Gemeinde Heek das Ergebnis der Prüfung erhalten.
Der Bebauungsplan hat einige kleine behebbare Mängel, die zu seiner Unwirksam-
keit in Gänze führen. Der Bebauungsplan ist z.B. nicht wirksam verkündet, da der
Hinweis über die Einsichtnahme einer DIN-Norm fehlt. Weiterhin begegnen die Fest-
setzungen zur Höhe der baulichen Anlagen Bedenken hinsichtlich der hinreichenden
Bestimmtheit des unteren Bezugspunktes. Daneben gibt es für die Festsetzung zur
Zahl der zulässigen Wohneinheiten je Baugrundstück keine Ermächtigungsgrundlage
im Baugesetz und der Baunutzungsverordnung.
Die Verwaltung überarbeitet derzeit auf der Grundlage der Empfehlungen der Kanzlei
Baumeister Rechtsanwälte aus Münster den Bebauungsplan. Im Rahmen des er-
gänzenden Verfahrens nach § 214 Abs. 4 BauGB soll in Kürze die Offenlage erfol-
gen. Nach erneuter Abwägung und Beschlussfassung durch den Rat kann der Be-
bauungsplan rückwirkend wieder in Kraft gesetzt werden.
Das Normenkontrollverfahren hat keine aufschiebende Wirkung; mit einer Entschei-
dung des OVG ist in ca. 1-2 Jahren zu rechnen. Aufgrund der eindeutigen Sach- und
Rechtslage wurden auch nach Bekanntwerden des Normenkontrollverfahrens die
bereits begonnenen Erschließungsmaßnahmen fortgesetzt und die Grundstücke ver-
äußert. Der Kreis Borken hat auch auf der Grundlage des bestehenden Bebauungs-
planes erste Baugenehmigungen erteilt.
Die noch freien Grundstücke sind im Besitz der Gemeinde Heek und werden an Inte-
ressierte veräußert. Bei Interesse: Heinz-Gerd Lenfers, Tel.: 02568/9300 – 33
Planung Baugebiet Hoffstätte Teil III
Im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2015 hat die CDU-Fraktion Informations-
bedarf hinsichtlich der Wohnbebauung in Nienborg gesehen und den Bürgermeister
Mitte 2015 gebeten, die Ausweisung eines weiteren Baugebietes im Ortsteil Nien-
borg zu prüfen.
Aus Sicht der Verwaltung kam hierbei die weitere Erschließung des Baugebietes
Hoffstätte in Betracht.
Der Bebauungsplan Nr. 55 – Hoffstätte ist seit dem 05.07.2001 rechtskräftig. Zwei
Teilbereiche wurden kurz nach der Aufstellung des Bebauungsplanes erschlossen
und sind größtenteils bereits bebaut. Der dritte Teilbereich, der 66 Bauplätze um-
fasst, wird derzeit noch landwirtschaftlich genutzt.