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Nach 3 Monaten
Aufenthalt kann den Asylbewerbern eine Arbeitserlaubnis
von der Ausländerbehörde erteilt werden, soweit die sogenannte
Vorrangprü-
fung
positiv ausfällt. Das heißt, dass über die Agentur für Arbeit geprüft wird,
ob es für die Arbeitsstelle, für die eine Arbeitserlaubnis beantragt wurde, nicht
einen geeigneten deutschen Bewerber oder EU-Bewerber gibt. Ist dies nicht
der Fall, erhält der Asylbewerber für diese Arbeitsstelle eine Arbeitserlaubnis.
Nach 15 Monaten
Aufenthalt entfällt diese Vorrangprüfung.
Einem aus einem sicheren Herkunftsland eingereisten Asylbewerber, der nach
dem 31.08.2015 einen Asylantrag gestellt hat, darf während des Asylverfah-
rens die Ausübung einer Beschäftigung nicht erlaubt werden. Sichere Her-
kunftsstaaten sind die Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie derzeit
Albanien, Bosnien und Herzegowina, Ghana, Kosovo, Mazedonien, ehemalige
jugoslawische Republik, Montenegro, Senegal und Serbien.
Pause beim Bühnenaufbau in der Sporthalle der Kreuzschule
Zeit für eine kleine Musikeinlage
Überörtliche Planungen
Landschaftsplan Heek-Legden
Im ersten Halbjahr 2013 hat der Kreis Borken beschlossen, den Landschaftsplan
Heek-Legden aufzustellen. Der Geltungsbereich umfasst neben dem nicht
überplanten Bereich (= für die kein Bebauungsplan vorliegt) der Gemeinde Heek,
auch Teilbereiche der Gemeinde Legden und Schöppingen. Der Kreis Borken ist
damit seiner gesetzlichen Verpflichtung aus dem Bundesnaturschutzgesetz und dem
Regionalplan nachgekommen. Für viele Kommunen hat der Kreis in der
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