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Die Stadt Ahaus, die Gemeinde Heek und die Gemeinde Legden sind auch weiterhin
bestrebt, dass in den Windvorrangzonen ausschließlich Bürgerwindparks errichtet
werden, die von einzelnen Windparkgesellschaften betrieben werden. Kernidee des
Bürgerwindparks ist es, neben der Förderung der regenerativen Energie auch die
gesellschaftliche Akzeptanz von Windenergieanlagen durch die Beteiligung der orts-
ansässigen Bevölkerung zu erhöhen.
Darüber hinaus ist ein Bürgerwindpark gegenüber herkömmlichen Windparkprojekten
in besonderem Maße geeignet, eine hohe regionale Wertschöpfung zu generieren.
So ergeben sich bei Bürgerwindparkprojekten höhere Gewerbesteuereinnahmen für
die jeweilige Gemeinde, da der Sitz des Unternehmens in aller Regel die jeweilige
Standortgemeinde ist. Durch die Beteiligung der ortsansässigen Bevölkerung ergänzt
sich das Steueraufkommen um den gemeindlichen Anteil an der Einkommensteuer.
Darüber hinaus profitieren in stärkerem Maße regionale Bau- und Projektierungsfir-
men sowie regionale Kreditinstitute. Zugleich entstehen vor Ort häufig auch Hand-
werksbetriebe mit neuen dauerhaften Arbeitsplätzen für Service und Wartung der
Windenergieanlagen. Ein Bürgerwindpark entspricht daher in besonderem Maße
dem Ziel des LEADER-Programms, eine eigenständige und nachhaltige Regional-
entwicklung in ländlichen Gebieten zu unterstützen.
Damit diese Windparkprojekte realisiert werden können, wurde im September 2015
die AHL Windparkentwicklungsgesellschaft mbH („AHL WEG“) durch die Stadt Ah-
aus und die Gemeinden Heek und Legden gegründet. Den Bürgern der Stadt Ahaus
sowie der Gemeinden Heek und Legden soll es durch den Erwerb einer Beteiligung
möglich gemacht werden, sich an der Wertschöpfung der Windparks zu beteiligen.
Mit den Windparkgesellschaften soll der Ausbau der erneuerbaren Energien unter-
stützt werden. Zugleich sollen die regionalen Strukturen berücksichtigt und gefördert
werden. Derzeit werden verschiedene Bürgerbeteiligungsmodelle geprüft. Eine ab-
schließende Entscheidung wird hier in Kürze fallen.
Wichtige bauliche Maßnahmen und Planungsobjekte
Entwicklung des Baugebietes Strothbach
Nach fast sechsjähriger Planungsphase hat der Rat in seiner Sitzung am 14.01.2015
den Bebauungsplan Nr. 65 – Strothbach sowie die Änderung des Flächennutzungs-
planes beschlossen. Nachdem die Bezirksregierung Münster den Flächennutzungs-
plan genehmigt hatte, konnte der Bebauungsplan im Februar 2015 in Kraft gesetzt
werden.
Gleichzeitig erfolgte die öffentliche Ausschreibung der umfangreichen Erschließungs-
arbeiten für das neue Baugebiet im Ortsteil Heek. Nach der Vergabe des ca.
600.000 € umfassenden Auftrages konnte Anfang August 2015 mit den Bauarbeiten
begonnen werden. Die Erschließung wurde Anfang Dezember 2015 abgeschlossen,
sodass eine Freigabe für eine Bebauung des gesamten Gebietes erfolgen konnte.