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Erschließungsarbeiten am Baugebiet Strothbach
Bereits in seiner Sitzung am 19.02.2014 hatte der Rat der Gemeinde Heek einige
Kriterien für den Verkauf der im Besitz der Gemeinde Heek stehenden Baugrundstü-
cke festgelegt:
- Die Grundstücksvergabe erfolgt nur an Interessenten, die nicht über Wohn-
eigentum verfügen bzw. es erfolgt keine Vergabe an Interessenten, die vor-
handenen Grundbesitz für ein Neubauprojekt veräußern bzw. einsetzen möch-
ten.
- Die Grundstücke werden mit einer Bauverpflichtung veräußert, einschließlich
der Selbstnutzung. Der Baubeginn soll spätestens nach zwei Jahren und die
Fertigstellung spätestens nach drei Jahren ab Vertragsabschluss erfolgen.
- Die Errichtung von Mietobjekten ist ausgeschlossen.
Durch die festgelegten Kriterien will der Rat gewährleisten, dass die zur Verfügung
stehenden Baugrundstücke auch tatsächlich bebaut werden. Es soll verhindert wer-
den, dass die Grundstücke aus Spekulationsgründen erworben werden und aus die-
sem Grunde auf Dauer eine Bebauung nicht erfolgt. Gewünscht sind in diesem Bau-
gebiet deshalb Ein- und Zweifamilienwohnhäuser zur Selbstnutzung.
In Ratssitzung am 06.05.2015 wurden auf der Grundlage der beschlossenen Verga-
bekriterien die ersten Grundstücke vergeben. Der Verkauf der ca. 400 bis 700 m²
großen Grundstücke erfolgt, je nach Lage, zu einem Preis von 90 bis 115 €/m².
Zwischenzeitlich konnten von den insgesamt 48 Grundstücken, die im Besitz der
Gemeinde Heek waren, 27 Baugrundstücke verkauft werden. Die Erwerber stehen
bereits in den Startlöchern, sodass im kommenden Jahr im neuen Baugebiet am
Strothbach eine rege Bautätigkeit zu erwarten ist.