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80 m Schutzabstand um Elektrofreileitungen
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Nichtberücksichtigung von Naturschutzgebieten
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Nichtberücksichtigung von Landschaftsschutzgebieten
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usw.
Auf dieser Grundlage und Berücksichtigung von weiteren rechtlichen Aspekten sollen
folgende vier Bereiche als Windvorrangzonen ausgewiesen werden:
Windvorrangzone 1- Wext
Die Windvorrangzone 1 liegt im Nordwesten des Gemeindegebietes westlich der
A 31 und grenzt teilweise an das Stadtgebiet Gronau an. Das Gebiet ist ca. 73,1
ha groß.
Windvorrangzone 2 - Wext
Die Windvorrangzone 2 liegt im Westen der Gemeinde und grenzt an die beste-
hende Windkonzentrationszone der Stadt Gronau an. Das Gebiet hat eine Größe
von ca. 112,3 ha.
Windvorrangzone 3 - Ahle
Die Windvorrangzone 3 liegt in Ahle und umfasst die heutige Windkonzentrati-
onszone. In diesem Gebiet sind bereits 14 Windkrafträder aufgestellt. Das Gebiet
hat eine Größe von ca. 227 ha. Zu beachten hierbei ist jedoch, dass die Abstände
zu den Einzelgehöften wie bei der Ausweisung der anderen Vorranggebiete nicht
eingehalten worden ist. Die Windvorrangzone reicht in einigen Fällen direkt an die
Einzelgehöfte.
Windvorrangzone 4 - Ahle-Süd
Die Windvorrangzone 4 liegt im Süden der Gemeinde an der Grenze zur Stadt
Ahaus und der Gemeinde Legden. Das Gebiet hat insgesamt eine Größe von ca.
47,9 ha.
Die vorgeschlagenen Konzentrationszonen 1 bis 4 haben mit ihren 460,3 ha einen
Anteil am gesamten Gemeindegebiet von 6,6 %. Somit wird der Nutzung der Wind-
energie im Gemeindegebiet entsprechend Raum gegeben.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden hat im November
2015 stattgefunden. Insbesondere wurden in mehreren Veranstaltungen am 09., 10.
und 12. November 2015 die Pläne sowie die bisher vorliegenden Gutachten vorge-
stellt. Gleichzeitig bestand Gelegenheit, zu den auch im Internet veröffentlichten Un-
terlagen Anregungen oder Bemerkungen zu machen.
Die eingegangenen Äußerungen der Bürgerinnen und Bürger sowie der Behörden
werden derzeit ausgewertet und voraussichtlich Anfang nächsten Jahres dem Bau-
ausschuss zur Abwägung und erneuten Offenlage vorgelegt. Während dieser einmo-
natigen Offenlage - die Termine werden rechtzeitig bekannt gegeben – besteht er-
neut Gelegenheit, sich zu den Plänen zu äußern. Anschließend erfolgt wiederum ei-
ne Abwägung und Entscheidung des Rates. Nach Genehmigung der Bezirksregie-
rung Münster tritt die Änderung des Flächennutzungsplanes in Kraft. Dies wird nach