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Vergangenheit bereits Landschaftspläne erstellt. So ist der Landschaftsplan
Schöppingen bereits seit 1999 rechtskräftig.
Das planerische Schwergewicht wird sich an den Aspekten der Bäuerlichen
Kulturlandschaft und ihrer Bedeutung für den Menschen orientieren. Die bereits
heute eingetretenen und ggfls. noch geplanten Veränderungen von Natur und
Landschaft in diesem Landschaftsraum werden berücksichtigt.
Mit dem Landschaftsplan werden die Darstellungen des Regionalplanes für das
Gebiet der Gemeinden Heek und Legden konkretisiert. Seit Mitte 2013 wurden die
planerischen Grundlagen erarbeitet. Die Vorstellung der Planentwürfe ist im Mai
2015 erfolgt. Anschließend standen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kreises
Borken zur Erläuterung der Planunterlagen für eine Woche im Eppingschen Hof zur
Verfügung.
Das vorgeschriebene öffentliche Beteiligungsverfahren hat vom 02.11.2015 bis zum
01.12.2015 stattgefunden. Derzeit werden die hierbei gemachten Anregungen und
Bemerkungen ausgewertet, bevor im 1. Quartal 2016 eine erneute Diskussion in den
politischen Gremien des Kreises Borken erfolgt. Nach Beschluss des Kreistages wird
der Landschaftsplan Heek-Legden voraussichtlich im 2. oder 3. Quartal 2016 in Kraft
treten.
Die Planungskosten für den Landschaftsplan werden durch das Land NRW getragen.
Der Kreis Borken als Planungsbehörde hat in den bisherigen Gesprächen viel Wert
darauf gelegt, dass geplante Maßnahmen im Landschaftsplan freiwillig erfolgen
sollen. Der ordnungsrechtliche Charakter, der bei den ersten Landschaftsplänen in
anderen Kommunen des Kreises Borken noch im Vordergrund stand, wird nicht mehr
verfolgt. Der Landschaftsplan wird vielmehr als Angebotsplanung verstanden, um die
Umsetzung von Maßnahmen auf freiwilliger Basis zu erzielen.
Innerörtliche Planungen
Ausweisung von Windvorrangzonen in der Gemeinde Heek
Der Regionalrat hat am 21. September 2015 den Sachlichen Teilplan „Energie“ zum
Regionalplan Münsterland aufgestellt. Damit ist das seit Ende Juni 2014 laufende
Erarbeitungsverfahren abgeschlossen. Mit der noch ausstehenden Bekanntmachung
setzt der Teilplan künftig den Rahmen für den Ausbau der regenerativen Energie-
entwicklung und die Gewinnung von Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten für
das Münsterland fest.
Der aufgestellte Sachliche Teilplan „Energie“ regelt insbesondere, wo im Münster-
land in Zukunft Flächen für die Nutzung der Windenergie besonders konfliktarm ent-
wickelt werden können. Darüber hinaus enthält das Planwerk Vorgaben und Aussa-
gen zum Ausbau der Biomassenutzung, zur Errichtung von Freiflächen-
Photovoltaikanlagen, zum Umgang mit Leitungsbändern und zur Gewinnung von