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bisheriger Zeitplanung voraussichtlich Mitte 2016 sein, sodass Genehmigungen für
Windkraftanlagen im 2. Halbjahr 2016 erteilt werden können.
Wind-Konzentrationszonen
Die einzelnen Anlagenstandorte stehen noch nicht fest, sondern werden im an-
schließenden Genehmigungsverfahren unter Berücksichtigung noch zu erstellender
Gutachten, z.B. Schallschutzgutachten, Gutachten zur optisch bedrängenden Wir-
kung, Schattenwurfgutachten etc. bestimmt.
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