heek - page 137

von Dr. Joseph Schwieters
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Zum besseren Verständnis der Vorlage für die Verpachtung der Kuhweiden werde
ich deren Kopie dem Ende meiner Ausführungen anfügen.
Vorher möchte ich dazu aber bemerken, dass die Merschweiden Verpächter
offenbar eine starke Stellung hatten und mehr oder weniger alles diktieren konnten.
Die Nachfrage muss damals sehr groß gewesen sein. Neben der festgesetzten Pacht,
deren Höhe nicht verhandelbar war, musste der Pächter sogar einen Bürger stellen,
der sich selbst als Schuldner verpflichtete ohne den ein Gebot von vorne herein nicht
angenommen wurde (Ziff. 6).
Darüber hinaus wurde der Pächter verpflichtet, eine „Einzäunung“ herzustellen und
Instand zu halten. Aber damit nicht genug, der Pächter musste auch für die
ordnungsgemäße Instandhaltung der Weide und deren Düngung aufkommen. Damit
jedoch nichts schief gehen konnte, behielt der Vorstand sich weiter das Recht vor, bei
einer Verletzung dieser Pflichten durch den Pächter auf dessen Kosten die
notwendigen Arbeiten ausführen zu lassen.
Aber dann erlebe ich doch noch eine Überraschung. Am Ende des Bleistiftvermerks
heißt es wörtlich „Die Pächter der an der Straße nach Schöppingen liegenden
Grundstücke erhalten die Auflage, das Bleichen und Waschen in der bisher üblichen
Weise zu dulden. Sie dürfen den einzelnen Einwohnern von Heek und Averbeck
keinerlei Schwierigkeiten dieserhalb bereiten.“
Diese Auflage kann ich gut nachvollziehen. Noch zu meiner Zeit – also um 1950 –
hatten wir in der Gegend eine Wiese, die den Namen „Bleik“ trug, was den Schluss
zulässt, dass sie früher mal zum Bleichen benutzt wurde.
Wie oben im 1. Absatz schon angekündigt, folgen nun die Kopien der hand-
schriftlichen Pachtverträge.
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