von Heinz Schaten
3223
3. Eine Erklärung der Eigentümer u.a. darüber herbeizuführen, ob sie mit dem bezeichneten Grund-
stücken aus der Gemeinde Heek auszuscheiden und einen eigenen Gemeindebezirk Ahle zu
bilden, wünschen.
4. Um Angabe der verbleibenden Flächengröße und des Katastereintrages der Restgemeinde
Heek
5. Je einen Etatentwurf der Gemeinde Ahle und der Restgemeinde Heek aufzustellen, aus welchen
sich die Leistungsfähigkeit beider Gemeinden ergibt
6. Die Bevölkerungszahl nach dem Stande vom 31. 8. 1920 für beide Gemeinde festzustellen.
Amtmann Krabbe, obwohl „neutral“, jedoch nicht überzeugt von der Notwendigkeit
einer Abspaltung von Ahle, hatte es nicht sehr eilig mit den geforderten Unterlagen.
Wahrscheinlich wirkte dabei auch ein sanfter Druck seitens der Heeker Bevölkerung
und deren Gemeindevertreter mit. Einen Monat vor dem Abgabetermin schrieb er dem
Kreisausschuss, dass die Anfertigung der geforderten Unterlagen min-
destens eine geschulte Arbeitskraft für die Dauer eines Jahres erfor-
dere. „Man bedenke“, berichtete er, „dass es sich um 8 große Fluren
handelt! Am 1. 4. 1920 habe ich meinen Bürogehilfen entlassen, habe
aber keinen Ersatz bekommen, so daß die übrigen 2 Gehilfen und auch
ich mit einer bedeutenden Mehrarbeit belastet worden sind. Es ist mir
daher ganz unmöglich, die mit der Abtrennung der Bauerschaft Ahle
verbundenen Arbeiten auszuführen, bezw. zu erledigen. Ich bitte, den
Herrn Freiherr von Dalwigk von dem Sachverhalt in Kenntnis zu setzen.“
Der Kreisausschuss gab ihm daraufhin eine Frist bis zum 10. November. Einen Tag
vorher berichtete Krabbe: „Indem ich auf meinen Bericht vom 1.9.20 Bezug nehme,
berichte ich weiter, daß ich in der nebenbezeichneten Angelegenheit noch nichts getan
habe. Vor einigen Wochen habe ich wieder einen Gehülfen abgeben müssen und ist
mir von der Amtsvertretung als Ersatz der Polizei Wachtmeister Kötte für 4 Stunden
täglich überwiesen worden. Das es mir mit dem geringen Büropersonal bei der jetzt
schon vorhandenen Fülle von Dienstgeschäften nicht möglich ist, die in Rede stehende
umfangreiche Arbeit auszuführen, brauche ich wohl nicht näher zu verzeichnen.“
Das jedoch war dem Landrat zu viel. Wegen „Mangel an Personal darf die Sache
nicht einfach liegen bleiben“, verfügte er: „Ich ersuche, der Amtsvertretung hiervon
Kenntnis zu geben. Auf jeden Fall ersuche ich aber bis 1. 1. 1921 die geforderten
Unterlagen auszuführen, d. h. eine Befragung der Landwirte über ihre Geneigtheit sich
mit ihrem Grundbesitz der neuen Gemeinde Ahle anzuschließen, vorzunehmen.“
Nun blieb Amtmann Krabbe keine Möglichkeit mehr, die Bearbeitung der geforder-
ten Unterlagen hinauszuzögern. Er verfasste ein Formular für die Ahler Grundeigentü-
mer mit folgendem Wortlaut: „Seitens der Eigentümer der Bauerschaft Ahle ist die Bil-
dung eines selbständigen Gemeindebezirks Ahle und das Ausscheiden aus dem Ge-
meindebezirk Heek beantragt. In ihrer Eigenschaft als Grundeigentümer von Ahle bitte
ich sie, mir binnen 8 Tagen mit-
zuteilen, ob sie sich dem An-
trage anschließen oder nicht.“
Am 13. Januar 1921 über-
sandte er die geforderten Unter-
lagen sowie ein Verzeichnis der
Grundeigentümer von Ahle mit
den Erklärungen für oder gegen
die Abtrennung.
Ahle
Rest-Heek
Größe
2257 ha
1896 ha
Einwohner
728
1537
Staatseinkommensteuer pro 1919 6748 Mark
8811 Mark
Grund- und Gebäudesteuer
1885 Mark
1931 Mark
Schulstellen
3
5
Das Kapitalvermögen der Gemeinde Heek beträgt 102000 Mark inkl. Aktien. Die
Schulden der Gemeinde Heek betragen 67000 Mark.