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Luftschutz, Bomben und Flugblätter – Heek und Nienborg in der NS-Zeit 1933-1945
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da sie
„sonst im Ernstfall einen Gefahrenherd für die übrige Bevölkerung bilden könnten. Un-
berührt hiervon bleiben die Bestimmungen über die Mitgliedschaft nicht arischer Personen im
Reichsluftschutzbund“.
Das hieß, dass Juden dort nicht erwünscht waren.
Der nächste Schritt hin zu aktivem Handeln waren Verdunkelungsübungen. Am 31.
Januar 1936 fanden zur
Schulung der Bevölkerung zur Abwendung von Gefahren bei Luft-
angriffen
von 20.00 bis 20.45 Uhr in Nienborg und Heek die ersten Übungen statt. In
einer Bekanntmachung an alle Haushaltsvorstände ordnete Amtsbürgermeister
Schlichtmann hierzu an:
„1.Abschnitt 20 bis 20.30 Uhr (eingeschränkte Beleuchtung). Sämtliche Wohngebäude
(Wohn- und Geschäftsgebäude, Wirtschaften, Fabriken, usw.) sind, auch nach Hof- und
Gartenseite hin, so abzublenden, daß kein Lichtschein nach draußen dringt. Sämtliche Fahr-
zeuge sind abzudunkeln.
2.Abschnitt 20.30 bis 20.45 Uhr vollständige Verdunkelung. Sämtliche Fahrzeuge müssen
vollkommen dunkel stillgelegt werden. Die öffentliche Beleuchtung wird ausgeschaltet.
Ich ersuche die gesamte Bevölkerung sich genau nach obigen
Anordnungen zu richten, damit die Durchführung sichergestellt
ist. Fußgänger und Fahrzeuge benutzen die Straßen auf eige-
nen Gefahr, ohne Möglichkeit auf spätere Schadensersatzan-
sprüche. Die Straßen sollen nur in dringenden Fällen betreten
werden. Den Anordnungen des Ordnungs- und Sicherheits-
dienstes, wozu auch die Feuerwehr herangezogen wird, sind
Folge zu leisten. Zuwiderhandlungen können aufgrund des
Reichsluftschutzgesetzes bestraft werden.
Die ganze Bevölkerung war dazu einbezogen worden
und erlebte so jetzt schon im übungshaften Vorgriff das,
was in späteren Jahren zu bitterem Ernst werden sollte.
Der Amtsbürgermeister äußerte sich am folgenden Tag
sehr zufrieden: „
Vorstehende Verdunkelungsübung hat
stattgefunden und in jeder Hinsicht geklappt. Ich habe
persönlich bei der Gelegenheit den Oberinspektor Hes-
sing, Hauptwachtmeister Hildebrand und die Oberbrand-
meister Kötte und Caspers dazu hinzugezogen.“
Dieses
war die erste
Übung von mehreren, die noch folgen soll-
ten, ganz so wie es der Landrat des Krei-
ses Ahaus, Felix Sümmermann, gefordert
hatte,
„da die hierbei gesammelten Erfahrun-
gen für einen möglichen späteren Ernstfall
sinnvoll seien
“.
Noch Im August 1936 wurden weitere detaillierte Anweisungen für einen Luftschutz-
warndienst im gesamten Reichsgebiet erlassen. Hierbei ging es im Besonderen um
die Vereinheitlichung der Alarmierungen und um den Einsatz von Alarmgeräten, wobei
es als entscheidend angesehen wurde, das in
„erster Linie die Organisation des
Alarms und in zweiter Linie das Gerät“.
von Bedeutung war
.
Es müsse also in jedem
Ort des Reiches die Möglichkeit einer schnellen Alarmierung geschaffen werden.
Eine Sorge der Verantwortlichen in den örtlichen Luftschutzgruppen und in den Äm-
tern war, dass ihre Vorschläge und Anordnungen, insbesondere zur Verdunkelung,
nicht zur Genüge umgesetzt würden. Sie veranlassten deshalb im März 1937 eine
Überprüfung der Volksschulen in Heek und Nienborg. Bis auf die Vorkehrungen an der
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