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Luftschutz, Bomben und Flugblätter – Heek und Nienborg in der NS-Zeit 1933-1945
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Besonderen Wert legte man aber auch darauf sicherzustellen, wie man die Bevöl-
kerung bei Luftgefahr rechtzeitig und weithin hörbar alarmieren konnte, da Großalarm-
geräte in Heek und Nienborg
noch nicht vorhanden waren. Im
Oktober 1938 wurde deshalb
vom Amtsbürgermeister zusam-
men mit den örtlichen Luft-
schutzgruppen ein Plan über
eine behelfsmäßige Alarmierung
der Bevölkerung bei Flieger-
alarm aufgestellt, der wie folgt
lautete:
„a)
Signale Fliegeralarm und Ent-
warnung werden in den Gemeinden
Nienborg und Heek durch je 5 Böl-
lerschüsse, die kurz hintereinander
abgegeben werden, gegeben.
b) Weitergabe des Alarms erfolgt
durch Melder mit Horn. Zu diesem Zwecke sind vorgesehen: ein Melder als Radfahrer für
das Dorf Nienborg und die Bauerschaft Callenbeck (Schneider Heinrich Lammers, Nien-
borg), ein Melder für die Bauerschaft Wext (Melder Heinrich Lütke Wissing), ein Melder für
die Bauerschaft Wichum (Pächter Franz Reufer), ein Melder für das Dorf Heek (Bernhard
Lammers), ein Melder für Ahle Süd (Bauer Bernhard Schulze Schleithoff), ein Melder für
Ahle Nord (Wirt Heinrich Hörst), ein Melder für Averbeck (Bauer Bernhard Wermelt).
c) Melder werden möglichst durch Telefon oder Boten von der Polizeibehörde benachrich-
tigt, bezw. geben Alarm nach Vernehmung der Signale.
d) Die Signale mit Böller geben Hilfspolizeibeamter Tillmann in Nienborg und Polizeihaupt-
wachtmeister Terhörst in Heek.“
Die Zahl der Mitglieder in den Ortsgruppen des Reichsluftschutzbundes war den
Verantwortlichen bei weitem nicht hoch genug und war auch zuletzt wohl nicht mehr
angestiegen. Im Dezember 1938 jedenfalls zeigte sich auch der Ahauser Landrat, Felix
Sümmermann, unzufrieden darüber, dass in seinem Kreis der Selbstschutz der Zivil-
bevölkerung nicht in dem Maße mitgetragen würde, wie es die vom RLB gestellten
Anforderungen verlangten. Das liege vor allem daran, so der Landrat,
„daß ein großer
Teil der Volksgenossen, nicht durch Mitarbeit und Mitgliedschaft dieser wichtigen Arbeit der
Landesverteidigung die notwendige Unterstützung zu Teil werden läßt. Nachdem Führer und
Reich eine Wehrmacht geschaffen haben, die uns Schutz und Sicherheit in vollstem Maße
gibt, müssen alle Volksgenossen von sich aus dazu beitragen, die Landesverteidigung zu ver-
vollständigen. Der RLB ist vom Führer beauftragt worden, den Selbstschutz der Zivilbevölke-
rung aufzustellen und damit den Schutz von Heimat, Hof und Familie zu sichern.“
Um dem
Nachdruck zu verleihen, wurde mit den örtlichen Luftschutzgruppen ein Merkblatt für
eine intensive Werbung um Mitgliedschaft im Reichsluftschutzbund entworfen:
Kein Geringerer als der Führer selbst hat den Reichsluftschutzbund ins Leben gerufen
und ihm die Durchführung höchstwichtiger Aufgaben im Rahmen der übrigen – militärischen
– Landesverteidigung übertragen. Sein Werk zu unterstützen, muss vornehme Pflicht eines
jeden wahrhaft deutsch-denkenden Volksgenossen sein. Unter Bezugnahme auf das beilie-
gende gemeinsame Schreiben des Kreisleiters der NSDAP und des Landrates des Kreises
Ahaus ergeht deshalb an sie, der sie bisher noch abseits gestanden, die Bitte, den unten-
stehenden Vordruck (Beitrittserklärung) auszufüllen und zum Abholen innerhalb 3 Tagen
bereitzuhalten. Der Beitrag beträgt jährlich nur 1,20 RM oder monatlich 10 Rpfg. Jeder
Blockwart ist verpflichtet, dem Kreisleiter und dem Landrat über den Erfolg seines Besuches
Meldung zu machen. Etwaige Gründe für die Ablehnung vermerkt er auf der Rückseite. Heil
Hitler gez. Sümmermann, Landrat, gez. Tewes Kreisleiter“
Alarmierungsplan 1938
(Ausschnitt)
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