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Luftschutz, Bomben und Flugblätter – Heek und Nienborg in der NS-Zeit 1933-1945
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– 7. September
– „
Die Hauseigentümer haben sämtliche Selbstschutzgeräte bereitzuhalten
und dauernd in gebrauchsfähigem Zustand zu halten. Diese bestehen aus 1 Handfeuerspritze,
1 Einreißhaken, 1 Leine, 1 Luftschutz-Hausapotheke, 1 Feuerpatsche, 2 Wassereimer, 1 Was-
serbehälter, 1 Sandkiste, 1 Schaufel oder Spaten, 1 Axt oder Beil. Für Pferde, Rinder oder
mehr als 10 Schweine ist ein Luftschutz-Veterinärkasten bereitzuhalten.“
– 15. September
„Die Verdunkelung ist täglich von Einbruch der Dunkelheit bis zum Hell-
werden als Dauerzustand durchzuführen ist. Zuwiderhandlungen werden bestraft.“
Für die Schulen verfügte der Regierungspräsident am 18. September 1939 die An-
legung von Luftschutzdeckungsgräben. Es wurden dazu detaillierte Anweisungen ge-
geben:
Zur Ermittlung der erforderlichen Grabenlänge können gerechnet werden bei 2 Bank-
reihen etwa 9 Kinder je m Grabenlänge, bei einer Bankreihe etwa 6 Kinder je m. Die Graben-
wände sind mit Rund- oder Vierkanthölzern in 1,50 bis 2 Meter Abstand zu sichern. Für die
Abdeckung kommen dichtgelegte Rundhölzer, Vierkanthölzer oder Bohlen, in Frage die im
Gefälle mit Dachpappe abgedeckt werden. Hierauf wird eine Sand- oder Erdschüttung von 30
bis 50 cm Stärke aufgebracht.
Der Reichsführer SS, Heinrich Himmler, bemängelte im Oktober 1939, dass die Ver-
dunklungsvorschriften nicht mehr mit der nötigen Sorgfalt beachtet werden würden
„in-
folge bisherigen Ausbleibens von nächtlichen Angriffen feindlicher Flieger.“
Der Amtsbürger-
meister erließ daraufhin folgende Bekanntmachung:
„Die vorgeschriebene vollständige
Verdunklung lässt noch viel zu wünschen übrig und entspricht in vielen Fällen nicht den Vor-
schriften. Da diese leichtfertige Übertretung der Verdunklungsvorschriften eine große Gefahr
für die Allgemeinheit bedeutet, wird in Zukunft mit schärfsten Strafen vorgegangen werden.
Ich richte an alle Bewohner letztmalig die dringende Aufforderung die Vorschriften hierüber
genauestens zu beachten.“
Am 4. November 1939 bekamen
die Gemeinden Heek und Nienborg
aufgrund des Angebotes der Firma
Lüning in Gelsenkirchen je eine
Handantriebssirene im Preise von
97 Reichsmark, die von den zu-
ständigen Stellen (Polizei, Feuer-
wehr, Luftschutzwarte) betätigt
werden sollten. Die Bevölkerung
wurde durch Bekanntmachung auf
die künftige Alarmierung hingewie-
sen:
„Die Alarmierung bei Fliegerge-
fahr erfolgt in Zukunft durch eine Si-
rene.
Die Signale bedeuten: „Heulton,
rasch und wechselnd – Fliegeralarm, -
Dauerton: Entwarnung nach Beendi-
gung der Fliegergefahr.“
1940
„9.5.1940: Am Abend des 9. Mai rückte die in Nienborg einquartierte Truppe (Artillerie)
aus. In den frühen Morgenstunden des nächsten Tages war es uns klar geworden, daß sie
zum Kampf gegen die Westmächte angetreten war. Unaufhörlich brausten Hunderte von
Flugzeugen über unser sonst so stilles Dorf dahin. ... Unsere Truppen marschieren in Hol-
land, Belgien u. Luxemburg ein. ... 14.5. Holland hat kapituliert! ... 28. 5. Die belgische
Armee streckte die Waffen. Die englischen Truppen flüchten zum Meere. ... 14. 6. Paris ist
in deutscher Hand!“
(Schulchronik Nienborg)
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