von Heinz Schaten
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schlossenen und von Euer Hochwohlgeboren unterm 3. März 1828 No. 775 geneh-
migten Contracte, 17 Silbergroschen. Hiervon hat mir der Herr Bürgermeister zu
Schöppingen nur 8 ½ Silbergroschen erstattet.“ Abschließend merkte er noch an, dass
nach seinen Untersuchungen „keine Caria bei denselben vorgefunden sind, ferner an-
genommen, daß nach der Hochlöblichen Äußerung für Auswärtige keine Verpflegung
erstattet werden soll. Wer soll dann die Verpflegung zahlen? – Die Gemeinde –. Das
wäre doch offenbar drückend und unbillig.“
Der Landrat antwortete ihm, dass die Verpflegungskosten, sofern sie nicht aus den
etwaigen Barmitteln der Betroffenen gedeckt werden können, diese von den Behörden
des Wohnortes zurückgefordert werden müssten. „Daß solche Kosten von Station zu
Station erstattet werden sollen, ist daraus nicht gesagt, und mithin konnte auch die
Einziehung von der nächsten Ortsbehörde nicht, sondern nur direct von der Behörde
des Wohnortes des Kranken geschehen, welches letzten Ends Ihnen überlaßen
bleibt.“
Die Klagen der Bürgermeister über „die denselben durch den Transport und die
Verpflegung erkrankter Hollandgänger erwachsende große Belastung“ wurden immer
drängender. Das bekamen in erster Linie die Landräte zu hören. Sie versprachen den
Bürgermeistern dies „höheren Orts zur Sprache zu bringen“ und zu versuchen, „ob
nicht wenigstens ein außerordentlicher Zuschuß für die Armenkassen aus Staatsfonds
zu erhalten ist.“ Im Juli 1831 baten sie die Ortsbehörden um Angaben wie viele Fuhren
und welche Ausgaben im laufenden Jahre noch notwendig werden würden, da „die
Zahl der Hollandgänger überaus groß und viel größer wie in den Vorjahren ist.“ Es
sollte dies zur besseren Begründung des landrätlichen Antrages gegenüber der Re-
gierung dienen. Von Plönies antwortete ihm, „daß im Sommer 1831 inklusive des heu-
tigen Datums bereits 24 Fuhren gestellt und die Verpflegungskosten 9 Rth., 25 Sgr. in
Summa 21 Rth. 25 Sgr. betragen.“
Nach wie vor drängte der
Landrat jedoch darauf, den
Kostenersatz bei den Wohn-
ortgemeinden der „Holland-
gänger“ anzumelden, was von
Plönies zu dem Kommentar
veranlasste, das die „Erfah-
rung in den Vorjahren es aber
gelehrt hat, daß ein solcher
Regreß zu nichts führt, indem
die Gemeinden Gründe genug
zu finden wissen, die Erstat-
tung abzulehnen.“
Ob er es tatsächlich versucht hatte, ist zumindest für die Vorjahre, wie er behaup-
tete, nicht belegt. Ab 1832 hatte er jedoch verschiedene Städte und Bürgermeistereien
angeschrieben, ihnen die Namen der kranken Personen mitgeteilt und um Erstattung
der Kosten gebeten. Der Stadtdirektor Brandis aus Paderborn antwortete ihm im Ja-
nuar 1833 „daß die darin benannten Hollandgänger in der Stadt Paderborn nicht wohn-
haft, und mir ganz unbekannt sind, weshalb anzunehmen ist, daß dieselben zu irgend