von Heinz Schaten
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Der Mindestfordernde Engelbert Zumpohl erhielt den Zuschlag und führte die Fuh-
ren ab 1835 nach Schöppingen aus. In den Folgejahren wurden die Fuhren jährlich
neu ausgeschrieben, wobei diesmal auch Metelen als möglicher Zielort angegeben
wurde. Die letzte aktenkundig belegte Ausschreibung der Fuhren erfolgte im Juli 1839,
wobei Hermann Depenbrock aus Nienborg der Mindestfordernde war.
Von den 1827 in Nienborg an-
kommenden 42 „Hollandgängern“
blieben 26 über Nacht, darunter
wie zuvor berichtet, Hermann Heit-
meier und Steffen Schwartze.
Beide wurden vom Fuhrunterneh-
mer Depenbrock im Rahmen der
„Krüppelfuhren“ nach Schöppin-
gen gefahren. Einige Tage davor
hatte dieser den Kranken Martin
Linne aus Enkhausen, welcher
morgens krank in Nienborg ange-
kommen und von Loesbrock zu
Mittag verpflegt worden war, so-
gleich nach Schöppingen ge-
bracht. Depenbrock erhielt im April
1828 nach Abrechnung der Fuhren
aus dem Vorjahre 23 Rth. und 10
Sgr. von der Bürgermeisterei ausbezahlt. Ein durchaus lohnendes Geschäft, denn bis
in den Oktober 1827 hinein hatte er 42 Kranke nach Schöppingen befördert, davon
allein im August 15.
Auch Gerhard Henrich Loesbrock reichte dem Bürgermeister seine Rechnung über
die Verpflegungs- und Übernachtungskosten ein. Zwar hatte von Plönies mit ihm einen
pauschalierten Betrag je Kranken vereinbart und eine genaue Auflistung der verpfleg-
ten Personen gefordert, aber weder er noch Loesbrock nahmen es aber so ganz genau
damit. Als er jedoch die Königliche Regierung bat, der Bürgermeisterei die Kosten für
das zurückliegende Jahr 1826 zu erstatten, erntete er massive Kritik an seiner man-
gelhaften Rechnungslegung. Weder sei eine präzise namentliche Auflistung der kran-
ken Personen noch ihrer spezifische Verpflegung und schon gar nicht die gezahlten
Sätze dafür dargestellt worden. Auch fehle die Attestierung des Bürgermeisters, dass
die „verpflegten Individuen“ sämtlich unbemittelt gewesen seien, um die Kosten ihrer
Verpflegung selbst zu bestreiten.
„Für die Zukunft müsse ein „wohlfeileres“ Verfahren für die „armen und erkrankten
Hollandgänger“ gefunden werden. Als erstes müssten nach Rücksprache mit den Ar-
menvorständen die Verpflegungssätze nach der „Localität“ spezifiziert aufgestellt und
eine schriftliche Vereinbarung mit dem Krankenwärter abgeschlossen werden. Eine
weitere Forderung enthielt, dass die „transportablen Kranken auf kürzester Tour nach
ihrer Heimath“ befördert werden, und was „die Verpflegung der kranken Hollandgänger
betrifft, so müßen diese Individuen sogleich bey ihrem Eintreffen über ihre Verhältnisse
befragt werden. Vornehmlich woher sie kommen, und ob sie Vermögen besitzen. Ge-
wöhnlich haben diese Menschen ihren ganzen Erwerbsbetrag bey sich, und es müßen
daraus auch Ihre Kur- und Verpflegungskosten bestritten werden.“ Sei dies aber nicht
Quittung Lösbrock
über Verpflegung, 1830