Kranke „Hollandgänger“ in der Bürgermeisterei Nienborg
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Landwehrmann“ Bernhard Brockhaus aus Heek eine Erlaubnis ausgestellt, „zum Ar-
beiten in Holland auf vier Monate, resp. bis zum 22. September.“
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Was verstorbene „Hollandgän-
ger“ anbetraf, teilte die Regierung
mit, es sei „wahrgenommen wor-
den, daß für die Beerdigung frem-
der Armen willkürlich hohe Kosten
angesetzt“ worden sind. Es wurde
daher verfügt, „daß ein jeder Arme
mit 1 Rthl. zur Erde bestattet wer-
den kann. Alle übrigen bei einem
solchen Begräbnis veranlaßten Kosten gehen über das Nothwendige hinaus, wofür
kein öffentlicher Armenfonds aufkommen darf. Es ist daher demjenigen, welcher der-
gleichen Mehr-Ausgaben veranlaßt hat, zu überlaßen, von jedem Liquidanten imWege
Rechtens die Erstattung des Mehrbetrages zu fordern, wenn er sich getrauet, damit
durchzukommen. Mehr als 1 Rth. kann für das Begraben eines Armen auf keinen Fall
gut gethan werden…“
Die anfallenden Kosten für Transport, Verpflegung und Übernachtung belasten den
Etat der Bürgermeisterei immer mehr. Zwar konnten diese theoretisch von den Wohn-
ortgemeinden der Kranken zurückgefordert werden, doch war dies ein aufwendiger
und schwieriger Verwaltungsvorgang, den Bürgermeister von Plönies scheute und
auch nicht einsah. So kam er auf die Idee, die Kosten einfach von dem nächsten Ort,
wohin die Kranken gefahren worden waren, einzufordern. In diesem Falle von der Bür-
germeisterei Schöppingen. Dessen Bürgermeister Meyer jedoch weigerte sich, die
Forderung aus Nien-
borg voll zu beglei-
chen. Von Plönies
beschwerte sich
im August 1829
beim Landrat: „Am
8t. d.M. wurden mir
Abends circa um 6
Uhr mit der gewöhn-
lichen Krüppelfuhr
vom Bürgermeister
zu Epe 2 kranke
Hollandgänger zu-
gebracht. Einerdavon
hieß Bernd Henrich
Biermann aus Wie-
denbrück, der an-
dere Henrich Gott-
lieb Quisbrock nach
seinem bey sich
führenden guten
Paße aus Ehrentrup
im Fürstlich Lippischen Amt Hiefen gebürtig. Die Verpflegungskosten für diese beiden
Individuen betrugen nach dem mit dem hiesigen Krankenwärter Loesbrock abge-
Erlaubnis für Bernhard Brockhaus
Dorfansicht Nienborg (Foto: Klaus Wiethaup)