Kranke „Hollandgänger“ in der Bürgermeisterei Nienborg
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Fuhre 10 Sgr. Depenbrock war jedoch immer, ohne Anfrage des Fuhrpreises bei an-
deren möglichen Interessenten, die Durchführung der Fuhren übertragen worden. Auf
Anordnung der Regierung und sicherlich auch auf Wunsch anderer Fuhrwerksbesitzer,
mussten nun die Fuhren mindestbietend ausgeschrieben werden. In der Ausschrei-
bung von März 1835 wurden erstmals die Bedingungen, unter denen die Fuhren durch-
zuführen waren, im Detail festgelegt:
„Nach geschehener öffentlicher Bekanntmachung mittels des anliegenden Publicandum
wurde heute der Transport der hier aus Holland erkrankt ankommenden sogenannten Gras-
mähern den Mindestbietenden unter nachstehenden Bedingungen verdungen.
1. pro 1835. Der Entrepreneur
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ist verpflichtet, die ankommenden Kranken gleich nach
ihrer Ankunft von hier auf einer sich hierzu eignenden Karre nach Schöppingen zu fahren.
2. Die Karre oder der
zum Transport zu benut-
zende Wagen muß stets
mit einigen Bünden rei-
nen frischen Stroh verse-
hen sein, so daß die
Kranken bequem darauf
sitzen nach Umständen
auch liegen können.
3. Im Fall mehrere
Kranke zu transportieren
sind, so muß Entrepreneur
in einem Tage 2 mahl von
hier nach Schöppingen
fahren; kommen zwei
Kranke zugleich an, so
muß er beide zugleich
weiter transportieren, wel-
ches indeß nur als eine
geleistete Fuhre berech-
net wird.
4. In den Monaten
Juni, July, August und September muß Entrepreneur, wenn um 4 Uhr Nachmittags noch ein
Kranken ankömt, denselben sofort weiter transportieren.
5. Der Entrepreneur muß, so wie es tunlich ist, den Kranken alle mögliche Hülfe und Bei-
stand leisten, dieselben mit Menschenliebe behandeln, beim Auf, und Absteigen vom Wagen,
Karren behülflich sein.
6. Nach dem Jahresschluß reicht Unternehmer bei dem unterzeichneten Bürgermeister die
Rechnung für gelieferte Fuhren ein, ….“
7. Die Genehmigung des Verdinges seitens der höheren Behörde bleibt vorbehalten.
8. Jeder ist an sein Geboth gebunden, indeß bleibt es dem Bürgermeister unbenommen,
von den 3 letztbiethenden einen in Vorschlag zu bringen respt. auszuwählen.
Hiernach wurde die Höhe zu dem bisherigen Preis ad 15 Silbg. ausgesetzt. Es boten hie-
rauf:
Depenbrock
14 Sgr.
je Fuhre
Borgers
12 Sgr.
Depenbrock
11 Sgr.
Borgers
10 Sgr.
Zumpohl, Engelbert
9 ½ Sgr.
Und nachdem keiner mehr bieten wollte, wurde das Protokoll geschlossen.“
Hauptstraße in Nienborg, 1930er Jahre
(Foto: Klaus Wiethaup)