von Heinz Schaten
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„Was den Antrag Stöcker anbetrifft, so muß ich dazu folgendes gehorsamst berich-
ten: Der p. Stöcker hat mir bei Beginn des Jahres, etliche im Laufe des Jahres abzu-
haltende Tanzlustbarkeiten angemeldet. Erst in den letzten Jahren hat derselbe be-
gonnen, die oberen Lokalitäten seines Hauses zu Tanzzwecken zu benutzten, und
sind mithin die Tanzlustbarkeiten im Stöcker’schen Hause durchaus nicht als alther-
gebracht zu bezeichnen. Auf Grund der Verfügung der Königlichen Regierung vom 11.
Juni 1885. welche durch diesseitige Verfügung vom 26. Juni 1885 mitgeteilt wurde und
welche nur althergebrachte Tanzmusiken und Kirmessen gestattet, dürfte ich berech-
tigt sein, dem p. Stöcker die Tanzerlaubnis zu ver-
weigern, was ich gutzuheißen bitte.
Im Übrigen dürfte in dem hiesigen kleinen Orte
eine Tanzlustbarkeit als ausreichend anzusehen
sein. In Heek und Epe finden bei Kirmessen meis-
tens gar keine Tanzlustbarkeiten statt.“
Kirmes in Nienborg, 1930er Jahre?
(Foto: Ursula Vinkelau, Repro: GA Heek)
Seine „wahren“ Gründe änderten jedoch nichts mehr. Die beiden Antragsteller durf-
ten ihre Tanzvergnügungen abhalten. Für die Zukunft jedoch, so schwor sich Amtmann
von Niebelschütz, gäbe es keine Ausnahmen mehr. Wer nicht für jedes Jahr und je-
weils zu Beginn, seine Tanzvergnügungen angemeldet habe, könne mit einer Geneh-
migung nicht mehr rechnen. Was seine anderen „Anmerkungen“ zu den beiden Wirten,
insbesondere zu der Bilderbeck’schen Wirtschaft anbetraf, die wollte er sorgsam im
Auge behalten. Er wohnte ja in nächster Nachbarschaft im „Langen Haus“, dem Sitz
der Amtsverwaltung Nienborg.
19.11.2016 11:45
2016 Druckbeitäge Layout/3268-3279
Dorfgeschichten 2016.docx
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C 608 Acta specialia betr. Öffentliche Lustbarkeiten.
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Siehe hierzu: Franz Nacke, „Häuser erzählen, Nienborg Nr. 58: Die Goldschmiedefamilie Billerbeck“, Heimat-
und Rathausspiegel Nr. 22/August 1987, S. 747 ff. In den Akten und Melderegistern im Gemeindearchiv ist der
Name jeweils mit Bilderbeck angegeben. Die Familie Billerbeck war seit 1849 in das Haus Nr. 167 (heute Burg
24, Gaststätte Hoffkamp, später Kock) gezogen. Die Witwe Bilderbeck hatte fünf Töchter, Maria Elisabeth, Ama-
lie, Josephine Theodora, Agnes und Paula.
3
Siehe hierzu: Franz Nacke, „Der Baron in der Grube“ – Erinnerungen an den Amtmann von Niebelschütz in: Hei-
mat- und Rathausspiegel Nr. 29/Dezember 1990, S. 1213 ff.