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Eine Naturkatastrophe im Juli 1832 in Heek und Nienborg
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Sehr begeistert war von Plönies über die Anordnungen des Landrates nicht, denn
er teilte ihm mit, dass die Schadensaufnahme bei den durch Frost beschädigten Früch-
ten im vergangenen Jahr „ ein so unbefriedigendes Resultat geliefert [habe], daß man
dies allgemein nicht wieder wünscht. Noch unbefriedigender würde es jetzt sein, denn
die Gartenfrüchte nehmen bekanntlich einen kleinen Raum ein, liefern einen geringen
Reinertrag, mithin auch einen unbedeutenden Steuernachlaß.“
Er machte dem Landrat vielmehr den Vorschlag, Kapitalien des Armenfonds ein-
zuziehen, wenn dieses in der Kürze möglich sei, um hierfür dringend benötigte Le-
bensmittel zu beschaffen „und die Kapitalien zu besseren Jahren durch Steuerauf-
schlag wiederbringen zu lassen.“ Noch besser wäre es allerdings, bemerkte er, „die
Rechnungsbestände der Gemeindekassen disponibel“ zu machen, um schnelle Hilfe
zu ermöglichen. Darauf ging der Landrat jedoch nicht ein. Er belehrte den Bürgermei-
ster vielmehr, die Aufnahme des Schadens durch die Taxatoren zu beschleunigen und
ihm alsbald das Grundsteuernachlassgesuch mit einem entsprechenden Verzeichnis
der Geschädigten und deren Schäden vorzulegen. Wegen der sofortigen Abhilfe des
Notstandes werde er am nächsten Sonntag, den 22. Juli zur mündlichen Besprechung
mit ihm, dem Gemeinderat und dem Armenvorstand in Nienborg eintreffen. „Den Be-
schädigten sollten sie versichern, dass von mir alles nur ir-
gend mögliche geschieht, um den Verunglückten eine staat-
liche Unterstützung zu verschaffen“, versicherte er dem Bür-
germeister.
Während die Aufnahme der Schäden erst langsam voran-
ging, berichtete von Plönies dem Landrat am 20. Juli kurz die
Anzahl der betroffenen Familien, wonach „im Kspl. Heek 98
Familien total verhagelten, im Dorfe von 134 Familien 73 fast
alles zur Hälfte …. und in Nienborg 200 Familien fast alles
durch den Hagelschlag verloren“ hätten.
Am 22. Juli traf Landrat von Westhoven in Heek und Ni-
enborg ein, besichtigte die zerstörten Felder und Häuser und
traf sich mit den Gemeinderäten und Armenvorständen. Als
erstes wurden Unterstützungskommissionen in beiden Ge-
meinden eingerichtet, die die Schadensermittlungen begleiten und Hilfsmaßnahmen
koordinieren sollten. In Heek waren dies Pastor Wessendorff als Präsident, Vikar Rie-
senbeck als Rendant, der Beigeordnete Bömer, die Gemeinderäte Albers, Lohmann,
J. Schwieters, Epping, Weilinghoff, Wigger, Elverich, Schulze Wext und Wenning und
in Nienborg als Rendanten der Schullehrer Hoffkamp, die Gemeinderäte Rosery, Wei-
land, Telkers, Lammers und Uppenkamp. Die Unterstützungskommissionen und der
Bürgermeister wurden beauftragt möglichst schnell Listen über Familien- und Seelen-
anzahl der Hagelgeschädigten aufzustellen und zwar nach den jeweiligen Stufen der
Klassensteuer.
Der Landrat wies die Versammelten zudem auf die entsprechende Anordnung der
Königlichen Regierung hin, in der es hieß: „In denjenigen Gegenden, wo das schreck-
liche Naturereigniß vom 14. die Felder verwüstet und der niedergeschmetterte Roggen
jetzt schon gemäht werden muß, um ihn vor dem Verfaulen zu schützen und die noch
übrige geringe Quantität von Korn zu retten, stehen außer den Getreideverlusten noch
zwei andere Nachtheile zu befürchten und zwar die, daß das Korn nicht überall im
Zustand der Reife eingebracht und dann, daß das Korn durch dieses noch immer fort-
1...,68,69,70,71,72,73,74,75,76,77 79,80,81,82,83,84,85,86,87,88,...150
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