Eine Naturkatastrophe im Juli 1832 in Heek und Nienborg
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Schadens, damit schnellstens höheren Orts um Hilfe nachgesucht werden könne, was
auch die Beantragung einer öffentlichen Kollekte beinhalte. Auch drängte er wieder
auf die umgehende
Vorlage des Antra-
ges auf Grund- und
Klassensteuernach-
lass und bemerkte
abschließend „daß
der Schaden von
Früchten pp. auf
steuerfreien Grün-
den, als z.B. Pfarr-
gärten pp. ferner an
öffentlichen Gebäu-
den, Holzungen, Wie-
sen ./. wegen des 2.
Grasschnittes ./. usw.
mit aufgenommen
und auch in die Taxationsnachweise gebracht werden muß. Letzteres darum, damit
bei Verlegung der speziellen Listen des Grundsteuer-Nachlaßes der Schadensbetrag
mit dem im Bericht angezeigten stimmt und letztere Anzeige nicht übertrieben er-
scheint.“
Am 4. August informierte der Landrat die Bürgermeister der vom Hagelschlag be-
troffenen Gemeinden, dass vorläufig, bis auf weitere Order höheren Orts, die bereits
durch Amtsblatt angeordnete Kollekte für die betroffenen Gemeinden noch nicht abzu-
halten sei. „Ich darf jedoch hoffen, daß die verschont gebliebenen Gemeinden auf an-
derweitige Art die betroffenen Gemeinde dieses Kreises zur Hülfe kommen werden,
da der Verlust über 150,000 Rthl. abgeschätzt – die größte Bedrängnis vorherrschen
läßt“, schließt der Landrat sein Schreiben.
Und diese Hoffnung trog nicht.
Die nicht vom Unwetter betroffenen
Gemeinden versuchten so gut wie
möglich zu helfen. Pastor Wessen-
dorf teilte am 12. August der Hee-
ker Kommission mit, dass die Ge-
meinde Epe zur besonderen Unter-
stützung 160 Roggengarben ge-
spendet hätte, die durch Fuhren
abgeholt worden seien und derzeit
auf seinem „Balken“ lagerten.
Die Roggengarben sollten von
„Dröschern“ aus Heek im „Tage-
lohn abgedroschen“ werden. Hier-
zu sollte man vorzugsweise „Men-
schen aus der verhagelten armen
Klasse nehmen“. Nach Beendigung des „Dröschgeschäftes“ sollte das gedroschene
Stroh durch die Mitglieder der Kommission verkauft und der Erlös an den Rendanten
Vikar Riesenbeck gezahlt werden. Der Roggen hingegen sollte vorläufig bei Pastor
1. Gemeinden
11. September
1832
2.Verlust
derjenigen zu
3 Rth.
Klassensteuer
und darunter
3. Darauf
würden
nach den
Kollekten
fehlen
4. hat
erhalten
an Geld
5. in
Naturalien
6. nach C.
und D.
umgerechnet?
7. Summe
von 4.5. u. 6
8. Erhält
also noch 7
von 4
Rth.
Rth.
Rth.
Rthl.
Rthl.
Rthl.
Nienborg u.
Kallenbeck
12871
364
78.11.9
123
28.09.2003
229.21.
134.9.
Heek
13153
372
28.11.2009
123
28.09.2003
179.21
192.9
Stadt Ahaus
15859
448
Wüllen
9124
258
-
140
140
118
Schöppingen
7281
207
15
-
170
185
52
Ottenstein
1395
40
-
-
90
90
24
Alstätte
2635
74
-
-
90
90
24
Wessum
31257
885
-
227
-
227
658
Summe:
99597
2815
121.23.6
674
456.15.6
1252.12
1562.18
Übersicht des Landrates über die Verteilung der Hilfsgelder in seinem Kreise /11. September 1832
Lfn.
Name de s
Be schädigte n
Saatrogge n in
Natura
(Berliner Scheffel) Rthl. Sgr.
Pf.
Dor f He e k
1 B. Deitmers
1/2 Scheffel
1 23 0
2 Franz Epping
1/2 Scheffel
2 8 0
3 Münstermann/Roters
1/2 Scheffel
1 8 0
4 Öllerich
1/2 Scheffel
1 23 0
5 Rosing Bültherm
1/2 Scheffel
2 8 0
6 Arnold Epping
1/2 Scheffel
3 18 0
7 Ewigmann Ww.
1/2 Scheffel
1 23 0
8 Stange, Ww.
1/2 Scheffel
2 0 0
Bar e s Ge ld
Auszug aus der Liste übe r
empfangenes Bargeld und Saatroggen