Eine Naturkatastrophe im Juli 1832 in Heek und Nienborg
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Mitte Oktober überwies die Regierung in Münster, als Königliches Gnadengeschenk
für die Gemeinden Heek und Nienborg jeweils 500 Rthl. zum Ankauf von Saatkorn und
überließ es den Unterstützungskommissionen „die spezielle Vertheilung derselben ih-
rem pflichtmäßigen und gewissenhaften Ermessen“ nach zu organisieren, jedoch,
„vorbehaltlich künftiger ordnungsmäßiger Rechnungslegung.“ Weiterhin verlangte die
Regierung, müsse unbedingt darauf geachtet werden, „daß der Roggen wirklich zum
säen verwandt wird. Nur bei ganz wenigen besonders glaubhaften Personen, wo die
Commission spezielle Gründe dafür hat, demselben Geld statt Korn zu geben, kann
eine Ausnahme gemacht, und statt des Korn- eine Geld-Unterstützung gegeben wer-
den.“
Die „Provinzial-Hülfskasse“ in Münster unterbreitete über den Landrat den Gemein-
den Heek und Nienborg ein weiteres Hilfsangebot über einen Vorschuss in Höhe von
175 Rthl. zum Ankauf von Saatkorn unter der Bedingung, dass binnen zwei Monaten,
eine vom Bürgermeister und Gemeinderat vollzogene und von ihnen bestätigte
Schuldverschreibung ausgestellt werden würde, und zwar mit „statusmäßigen Zinsen
von 3 1/3 %.“
Windmühle Flück in Heek, 1920er Jahre (Foto: Klaus Wiethaup)
Im November 1832 hatte der Kaufmann Schwieters der Heeker Kommission ange-
zeigt, dass er für die 500 Rthl. aus dem Königlichen Gnadengeschenk, nebst den dafür
anvisierten 50 Maltern, noch 80 Scheffel Roggen mehr habe ankaufen können. Erfreut
darüber, konnte die Kommission nun mit der Verteilung des Saatkorns beginnen, wie-
der in dem Maße wie die vorangegangenen Kornverteilungen an die bedürftigen Ha-
gelgeschädigten.
Ende November informierte der Gronauer Bürgermeister Richter seinen Amtskolle-
gen von Plönies, dass die Eingesessenen von Gronau für Nienborg und Heek noch