von Heinz Schaten
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jeweils 30 Scheffel Kartoffeln und 2 Scheffel Roggen eingesammelt hätten. Dankbar
über diese Hilfeleistung sandte von Plönies den Polizeidiener Anton Hohle aus Nien-
borg nach Gronau, um die Spenden abzuholen. Aus Legden kamen Anfang Dezember
nochmals 38 Berliner Scheffel Roggen dazu.
Einen Wermuts-
tropfen gab es Im
November. Die Re-
gierung in Münster
hatte die zunächst
vorläufig angeord-
nete allgemeine
Stundung der Steu-
ern
aufgehoben.
Die Bürgermeister
wurden aufgefor-
dert, dies den Steu-
erpflichtigen mitzu-
teilen, und sie auf-
zufordern, nach Ab-
zug des bewilligten
Grundsteuer-Nach-
lasses, die dann
etwa noch verblei-
bende Grund- und
Klassensteuer pro
Dezember 1832 zu zahlen. Jeder eventuelle Antrag auf einen weiteren allgemeinen
Steuererlass für die Hagelbeschädigten sei abzuweisen. Nur individuelle Anträge auf
Nachlass sollten zugelassen werden, „besonders für die unteren Klassen, welche
durch den Hagelschlag ganz besonders gelitten haben und welche ohne Hilfe von au-
ßen, die Rückstände nicht zahlen können.“ Bei Nichtzahlung der Steuern seien diese
durch die gesetzlichen Zwangsmittel beizutreiben.
Bürgermeister Louis von Plönies war darüber entrüstet, hatte er doch vor Wochen
bei dem Oberpräsidenten von Vincke in Münster selbst noch einen Antrag auf allge-
meine Steuerstundung eingereicht. Nun musste er erfahren, dass ein ganzjähriger all-
gemeiner Steuererlass für die durch Hagelschlag beschädigten Grundstücke in den
Gemeinden Heek und Nienborg nicht möglich, ja sogar unzulässig sei, da dies gegen
die gesetzlichen Bestimmungen verstoße. Der Landrat belehrte ihn: „Sie haben die
Verfügung der Regierung völlig mißverstanden. … Es ist nicht die Absicht, blos die
Leute auf das Niederschlagungs-Verzeichnis zu bringen, welche durchaus nicht we-
gen Armuth oder wegen Mangel an Geld nicht zahlen können, oder nur diejenigen,
welche ungeachtet der Aufforderung durch Publikande und trotz Executions-Drohun-
gen nicht zahlen, sondern es geht die Absicht dahin, alle diejenigen auf das Nieder-
schlagungs-Verzeichnis zu bringen, welche durch den Hagelschlag in Noth oder grö-
ßere Bedrängnis gerathen sind.“
Was die Kollekten betraf, so ordnete der Landrat Ende Januar 1833 an, dass den
Heeker und Nienborger Deputierten Sammlungsbezirke in Gemeinden der Kreise Bor-
ken, Recklinghausen und Warendorf zugewiesen wurden. Die Nienborger Kommission
teilte dem Landrat mit, dass sie den Kreis Warendorf vorziehen würde und zwar die
Wohnhaus in Heek, 1920er Jahre
(Foto: Klaus Wiethaup)