heek - page 100

D o r f g e s c h i c h t e n
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Um die Aussage von Frau Horstmann geb. Oellerich zu präzisieren, lud Amtmann
Waldemar von Niebelschütz sie einige Tage später auf das Amtsbüro vor, wo sie mehr
zu dem Vorfall zu sagen hatte: „Am Sonntag, dem 13. April d.M. war meine Tochter
Catharina zum ersten Male zur Heirath aufgeboten, und waren nach beendigtem
Hauptgottesdienst eine Anzahl junger Leute zur Gratulation bei unserem Hause. Als
dieselben das Haus wieder verließen, fielen hinter unserem Hause im Dodt’schen Gar-
ten 2 Schüße und glaube ich bemerkt zu haben, daß der Lehrling Joh. Oldhoff und der
Tagelöhner Heinrich Dodt, beide aus unserer Nachbarschaft, im Dodt’schen Garten
waren und befanden sich dieselben an der Stelle, wo geschoßen wurde, so daß anzu-
nehmen ist, daß von diesen die Schüße herrühren.“
Nun wurde der Schreinerlehrling Johann Oldhoff, 20 Jahre alt aus Heek, vorgela-
den, der die Tat vehement bestritt: „Ich bestreite ganz entschieden am Sonntag, dem
13. d.M. im Dodt’schen Garten geschoßen zu haben, ich habe überhaupt weder den
Dodt’schen Garten noch das Horstmann’sche Haus an dem betr. Mittag betreten, bin
vielmehr nach beendigter Kirchzeit beim Wirth Frz. Büscher gewesen und habe das
Schießen nur gehört, als ich aus der Kirche kam. Ebenso ist es unwahr, daß ich die
zum Schießen benutzten Böller in Gemeinschaft mit B. Münstermann jun. zur Pastorat
zurückgebracht haben soll, ich habe dieselben im Gegentheil absolut nicht gesehen.“
Das jedoch
glaubte ihm der
Amtmann Nie-
belschütz nicht.
Er forderte den
Lehrling mehr-
mals auf die
Wahrheit zu sa-
gen, hatte da-
mit jedoch kei-
nen Erfolg. Old-
hoff blieb dabei
und erklärte,
„andere Aussa-
gen nicht ma-
chen zu kön-
nen, und ver-
bleibe er bei
dem vorgesag-
ten.“ Die Unter-
schrift verwei-
gerte er.
Die Ehefrau des ebenfalls Beschuldigten Bernhard Münstermann, Catharina, er-
klärte bei ihrer Vorladung, dass sie zwar „in unmittelbarer Nähe des Dodt’-schen Gar-
tens wohne, zur Sache aber absolut nichts bekunden könne.“ Auch sie verweigerte die
Unterschrift unter das Protokoll.
Der Schreinermeister Bernhard Alfert gt. Büscher wollte sich in der Angelegenheit
nicht detailliert äußern und gab nur zu Protokoll: „Er könnte weiter zur Sache nichts
bekunden, als daß von seinem Lehrling die Böller zur Pastorat zurückgebracht seien.“
Damit war die Sachlage klar. Der Schreinerlehrling hatte den Amtmann angelogen.
Ehemalige Gastwirtschaft Franz Büscher,
am Kirchplatz in Heek, 1930er Jahre (
Foto: Klaus Wiethaup)
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