von Heinz Schaten
3187
Dieses sei doch sehr unglaubwürdig und nach seiner Meinung habe der Kerkenköt-
ter „sich als des Diebstahl sehr verdächtig legitimiert.“ Weitere Schritte aber wollte er
jedoch nicht unternehmen, er hatte seine Kuh ja wieder und Beweise gegen den Ver-
dächtigen hatte er nicht. Auch das Amtshilfeersuchen an den Bürgermeister in Ahaus
brachte nur das Ergebnis, dass die vorgenommene Haus-Visitation bei der jüdischen
Familie in Legden „zu keinem Resultat“ geführt habe.
„Da so ein Unfug nicht alleine unseren weltlichen
und geistlichen Gesetzen höchst zuwider ist …“
„Publicandum“ über das Verbot an öffentlichen Plätzen zu baden.
Dass Louis von Plönies zu Beginn seiner Tätigkeit ein eifriger Bürgermeister war,
wird ihm auch 1827 im Amtsblatt der Königlichen Regierung bescheinigt.
3
Gerade am
1. April 1826 zum Bürgermeister ernannt, wandte er sich gegen die seiner Meinung
nach Unsitte des öffentlichen Badens, „wo Fahr- und Fuß-Wege vorübergehen.“
Seine Bekanntmachung vom 28. Mai 1826, verlesen an den Bekanntmachungsstel-
len in Heek und Nienborg, lies darüber keine Zweifel aufkommen.
4
„Publicandum. Sehr ungern und misfällig habe ich vernommen, daß hier zu Nienborg
und Heek die jungen Leute sich die Freyheit nehmen, an öffentlichen Plätzen, wo Fahr-
und Fuß-Wege vorübergehen, zu baden. – Da so ein Unfug nicht alleine unseren welt-
lichen und geistlichen Gesetzen höchst zuwider ist, sondern auch die heilige Scheu,
die jedem Christen am Herzen liegen muß, untergräbt und nach und nach ganz er-
tödtet; so wird solches hiermit auf das Strengste untersagt. Die Polizeidiener sind an-
gewiesen hierauf ein wachsames Auge zu haben und verspreche ich demjenigen, der
mir die erste Kontravention anzeigt, 1 Rth. Belohnung aus meiner eigenen Tasche.“
Mag der Bürgermeister auch die Unterstützung der Geistlichkeit und anderer from-
men Menschen in beiden Orten gehabt haben, ob seine Ermahnungen jedoch auf Ein-
sicht stießen, mag bezweifelt werden, denn junge Leute ließen sich schwerlich von
solchen Verboten abschrecken und in den Folgejahren waren hierzu immer wieder
amtliche Bekanntmachungen und Strafandrohungen von Nöten.
D i n k e l
(Ausschnitt aus Postkarte,1938, Repro: GA Heek, E.Bohn)